W.A.F. LogoSeminare

Einstellung

H
Hulkys
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ein Kollege geht in kürze in die Rente. Der Arbeitsplatz soll wieder besetzt werden und deswegen ist eine interne und externe Stellenausschreibung bekannt gemacht worden. Auf die Stelle haben externe sowie interne Bewerber sich beworben. Einen offiziellen Antrag auf Einstellung erwartet der Betriebsrat in kürze. Der Vorgesetzte aus diesem Bereich macht schon Publik, dass die Stelle auf kein Fall mit internen Mitarbeitern besetzt wird. Wenn dass so eintreten sollte würden wir die Einstellung verweigern. Welche rechtliche Handhabe hätten wir dazu. Ich bitte um Antworten.

2.94809

Community-Antworten (9)

R
rkoch

06.05.2010 um 14:27 Uhr

Keine, zumindest nicht aus diesem Grund. Das ist allein die Entscheidung des AG.

S
snowball

06.05.2010 um 15:23 Uhr

Ihr müsst die Einstellungsunterlagen vergleichen, wenn bei den internen Bewerben "besser" qualifizierte Bewerber bei sind (vielleicht mehr Erfahrung, bessere Ausbildung etc.) würde ich auf jeden Fall widersprechen. Zur Not muss halt das AG entscheiden. Normalerweise sind von der Geschäftsführung, bei gleicher Qualifikation, interne Bewerber zu bevorzugen. Zumindest müsste er das dann begründen und da kann man dann widersprechen.

Gruß

P
PTNetty

06.05.2010 um 15:25 Uhr

Also was ich nicht so ganz verstehe ist der Ablauf den du da beschrieben hast.

  • Der AG hat eine Stelle zu besetzen
  • netterweise oder weil ihr es so vereinbart habt wird diese Stelle zunächst intern ausgeschrieben
  • wie kommt es dann, dass Interne und Externe zusammen als Bewerber auftauchen?

Wir haben den Sinn der internen Ausschreibung dahingehend ausgelegt, dass die MAs eine vorgeschaltete Möglichkeit bekommen die neue Stelle zu besetzten

erst wenn die Stelle durch die interne Ausschreibung nicht besetzt werden kann, wird sie extern ausgeschrieben

wen der AG letztlich haben will entscheidet er allein Ablehnungsgründe gibt euch nur der § 99 BetrVG

R
rkoch

06.05.2010 um 16:21 Uhr

@ snowball

würde ich auf jeden Fall widersprechen

Mit welcher Begründung nach §99 ? Würde mich brennend interessieren.

F
Former

06.05.2010 um 17:17 Uhr

die Nichtgewährung eines Vorteils - sprich : Nichtberücksichtigung eines internen Bewerbers - gilt nicht als Nachteil im Sinne eines Zustimmungsverweigerungsgrundes nach § 99

falls ihr keine entsprechenden BV zu dem Thema abgeschlossen habt, die eine andere Regelung vorsehen

K
Kölner

06.05.2010 um 18:07 Uhr

@Hulkys Was seid Ihr denn als BR? Die 'zweite' Unternehmensleitung? Der AG kann einstellen wen er will. Mit einem Widerspruch gegen die Maßnahme des AG(Externer wird genommen statt Interner) kann man sich nur lächerlich machen als BR.

S
snowbal

06.05.2010 um 18:22 Uhr

@ Hulky: Ich würds nach 99 trotzdem versuchen, wenn ihr vergleichbare, geeignete, interne Bewerber habt.

@rKoch: Natürlich ist das kein "echter" Grund nach 99. Aber versuchen würd ich es trotzdem, der Einzelfall ist das was zählt und nicht das sklavische Festhalten an einem Paragraphen. Ich würde es nicht vorschlagen, wenn es nicht schon geklappt hätte. Zur Not entscheidet das AG. Das man auch mal verlieren kann liegt in der Natur der Sache.

@Kölner: Wer bist du? Lächerlich oder nicht, wenn du BR bist um dich selbst zu präsentieren bist du falsch in diesem Ehrenamt. Ab und an muss man ins kalte Wasser springen, auch wenn man Gefahr läuft zu verlieren. Man ist schließlich von den Kolleginnen und Kollegen gewählt die bereits da sind und ist nicht schon für diejenigen verantwortlich die eventuell noch kommen könnten. Vielleicht weniger Pöbeln und mehr Konstruktives anbieten....

erneut @Koch: Leider ist der Platz ja begrenzt, aber genau mit der Einstellung hab ich bei einem wie dir gerechnet. Keine eigenen weiterführenden Gedanken, nur immer nachbeten und von der eigenen Meinung so überzeugt sein das alles andere ausgeblendet wird. Wahrscheinlich bist du nie wirklich konstruktiv kritisiert worden? Apropos Seminar: Selbstreflexion wäre da dein Seminarthema. Anstattt die Leute hier zurechtzuweisen hätte ich ein paar Hilfestellungen von jemandem erwartet der hier Fragen beantwortet, leider vergebens... Der Einzige unsachliche warst du? Zitat:" Wer seid ihr, die zweite Geschäftsführung?" Anstatt erklärend und meinungsbildend voran zu gehen so eine Eröffnung. Diffus? Ich weiß nicht was Diffuser ist, das abschmettern jeglicher eigenen Denkarbeit oder der Versuch den Kolleginnen und Kollegen die bereits im Betrieb sind zu helfen. Aber passt schon...ich kann deine Meinung eh nicht über so ein Forum ändern, von daher schönen Abend noch...

K
Kölner

06.05.2010 um 18:30 Uhr

@snowbal; lieber Freund der Ohnmacht eines BR's! Du hast nicht verstanden worum es hier geht. Leider muss man Dir Plan- und Ahnungslosigkeit (noch nie ein Seminar besucht?) unterstellen. Sonst kämen so unsachliche, diffuse und dümmliche Bemerkungen was ein BR kann und darf bestimmt nicht.

Also: 1. Durchatmen. 2. Denken. - dies solltest Du umfangreich und oft wiederholen! Dann erst solltest Du handeln!

R
rkoch

07.05.2010 um 11:46 Uhr

@snowball

Auch wenn Du mich mit Deinem Flame nicht triffst, wäre es trotzdem schön wenn Du mir Kölners Worte ("Wer seid ihr...) nicht in dem Mund schieben würdes.

MEINE Antwort war im Sinne der Frage "Welche RECHTLICHE Handhabe hätten wir dazu." IMHO sachlich richtig. Wer unsachliche Vorschläge gebracht hast warst IMHO Du. Ich gehe davon aus, das Hulkys den §99 kennt und weiß, das man immer ins Blaue hinein einen rechtlich unbegründeten Widerspruch schreiben kann (Zitat: Wenn dass so eintreten sollte würden wir die Einstellung verweigern). Einen rechtlich durchsetzbare Handhabe gibt es IMHO nicht, insofern war meine Frage an Dich nach der Begründung entsprechend §99 doch gerechtfertigt, oder?

BTW: Mein oft schon zitierter Lieblingsspruch ist "Wo kein Kläger ..." und Du wirst feststellen, das ich schon oft gesagt habe, "probierts doch mal, soll doch der AG beweisen...".

Ihre Antwort