Erstellt am 06.05.2010 um 11:58 Uhr von rkoch
Nein, natürlich nicht!
Erstmal wäre ohnehin zu klären, ob dieses "Unternehmen" untergeht und sich der Betrieb des Unternehmens Eurem Unternehmen anschließt, oder ob Euer Unternehmen das andere schlicht und einfach gekauft hat, ohne das das Unternehmen an sich untergeht.
Wenn es untergeht, habt ihr zwei Betriebe, müsst einen GBR bilden und könnt bei der nächsten Wahl die MA des kleineren Unternehmen entscheiden lassen, ob sie bei Euch mitwählen wollen (sofern dieser Betrieb dann als Betriebsteil im Sinne von §4 BetrVG zählt). In diesem Fall habt ihr ab der nächsten Wahl nur noch einen BR, je nach AN-Zahl dann halt u.U. mit 2BRM und einem Freigestellten mehr....
Etwas anderes kann gelten, wenn weitreichendere Maßnahmen stattfinden, wie z. B. der andere Betrieb wid aufgelöst und die MA dieses Betriebes arbeiten in Eurem Betrieb weiter, aber das hast Du nicht dargelegt.....
Geht das Unternehmen nicht unter, könnt ihr Wahrscheinlich einen KBR bilden. Sonst ändert sich i.d.R. nichts.