Zusammenschluss von zwei Unternehmen
Hallo Mitstreiter, unsere GL plant den Zusammenschluss mit einem weiteren Unternehmen. Wir stehen der Sache auch grundsätzlich mal positiv gegenüber.
Jetzt haben wir erfahren, dass es im anderen Unternehmen keinen BR gibt. Für uns stellt sich die Frage, wer vertritt die Interessen der dortigen Mitarbeiter? Ist das auch unsere Aufgabe? Haben wir hier irgendwelche Möglichkeiten oder Pflichten? Gerade in der Übergangszeit gibt es ja in beiden Häusern Unsicherheiten in der Belegschaft.
Community-Antworten (1)
25.02.2019 um 12:51 Uhr
Ihr seid "BETRIEBS"rat!
Laut Deiner Frage geht es um einen Zusammenschluss auf UNTERNEHMENSebene!
Die beiden Ebenen sollte man als BRM unterschéiden können!
Wer die Interessen der "dortigen Mitarbeitere" vertritt? Na, doch offensichtlich niemand! Diese Arbeitnehmer haben keinen BR gewollt, warum sollte sie dann ein BR vertreten?
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