Unterstellung - Hat die GF die Pflicht mir im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit hierüber Auskunft zu geben?
Hallo zusammen, ich weiss nicht ob ihr es schon wußtet, ich habe eine mail von unserem GF mit folgenden Inhalt:
"Des Weiteren sollen unsachliche und abwertende Bemerkungen in Richtung einzelner Kolleginnen gefallen sein. Wenn das so sein sollte, stellt das eine unakzeptable Handlung dar."
Ihnen wird hiermit Gelegenheit gegeben, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht zu schildern.
Folgende mail habe ich dann geschrieben: "Zum Thema unsachliche Bemerkung: Was und zu/über welche Kolleginnen habe ich unsachliche Bemerkungen gemacht. Da möchte ich schon genauere Angaben haben, ich bin noch kein Hellseher."
Daraufhin kam folgendes:Hallo Herr XXX,
bevor Sie in Ihrer provokanten Art und entsprechend unpassender Ausdrucksweise Forderungen solcher Art verschicken, sollten Sie sich erst einmal vor Versenden von emails die Angemessenheit Ihrer Wortwahl überlegen.
Unsere GF hat mir dann in einem weiteren Schreiben mitgeteilt: Hallo Herr XXXX,
von den „unsachlichen“ Bemerkungen hatte ich von Dritten gehört; daher die gewählte Formulierung („sollen … gefallen sein“) und deshalb auch die Nachfrage nach Ihrem Kenntnisstand. Auch meine Nachfrage bei den Beteiligten konnte / wollte man dieses nicht bestätigen. Wenn weder die MA noch Sie etwas konkret bestätigen, ist einem eventuellen Vorfall aus meiner Sicht die Grundlage entzogen und die Sache für mich erledigt.
Ich weiss bis heute noch nicht wer mir was vorgeworfen hat. Frage: Wie würdet Ihr weiter vorgehen. Ich für mich möchte gerne wissen wer der "dritte" ist und was er gesagt hat. Hat die GF die Pflicht mir im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit hierüber Auskunft zu geben?
Community-Antworten (1)
18.12.2009 um 08:25 Uhr
Hallo, kainil
du hast doch schriftlich das sich die sache erledigt hat!
alles andere sind jetzt vermutungen und es wird dir wahrscheinlich niemand etwas sagen können/wollen.
kann mir nicht vorstellen das es für eine auskunft die sich erledigt hat ein rechtsanspruch ergeben könnte, wonach auch?
mfg
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