Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Folgende Situation: GBR-Sitzung, 23 Mitglieder aus 12 Niederlassungen. Wenn eine Niederlassung die normalerweise 2 GBR-Mitglieder hat, zu einer Sitzung begründet nur ein Mitglied entsenden kann, hat dieses Mitglied dann für Abstimmungen die komplette Stimmenzahl, oder nur die Hälfte, so wie wenn Beide anwesend sind.

Die Kommentare 11.Auflage und 12.Auflage des BetrVg Däubler Kittner Klebe sagen jeweils genau das Gegenteil aus. Die eine ja, die andere nein.

Danke für Eure Hilfe.