Einigungsstelle wieder abberufen ?
Kann durch einen neuen Gremiumsbeschluss ein Beschluss für die Einberufung einer Einigungsstelle widerrufen werden ? Beispiel, BV soll entstehen, BR und AG werden sich nicht einige = Verhandlungen gescheitert = Einigungsstelle. Nun im Sinne des kooperativen Zusammenarbeitens will man nochmal an den Verhandlungstisch obwohl bereits ein Anwalt eingeschaltet wurde, der die Wege zur Einigungsstelle einleiten soll.
????
Danke und Gruss
Community-Antworten (2)
02.03.2009 um 12:16 Uhr
Natürlich kann man diesen Beschluss revidieren. Die Frage ist, ob das sinnvoll ist. Ihr könntet das dem Amwalt ja auch mitteilen, dass er seine Aktivitäten unterbricht während ihr weiterverhandelt. Sollte es dennoch zu keiner Einigung kommen, dass ist der Weg zur E-Stelle schon beschritten.
Ggf. entstandene Kosten muss der AG trotzdem zahlen.
02.03.2009 um 12:39 Uhr
@ w-j-l "Die Frage ist, ob das sinnvoll ist" stimme dir zu , halte es ebenfalls nicht für sinnvoll offenbar hat der AG gemerkt, der BR macht ernst, allerdings sollte der BR das dann auch durchziehen, auch im hinblick auf spätere verhandlungen
"Sollte es dennoch zu keiner Einigung kommen, dass ist der Weg zur E-Stelle schon beschritten." stimme dir nicht zu, fängt nämlich alles wieder von vorne an: Beschlußfassung, daß verhandlungen gescheitert sind, beauftragung anwalt, etc etc. der br kann sich dann nämlich nicht mehr auf seine ersten beschlüsse berufen, da ja die verhandlungen zwischenzeitlich wieder aufgenommen wurden
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