Vor einigen Jahren wurde das BertVG ja dahingehend geändert, dass mittels BV sich kleinere Betriebsstätten zusammenschließen können unm einen BR zu stellen.

Diese Gesetzesänderung soll nun bei uns dazu beitragen, einen von zwei regionalen BRs abzusägen!

Es bestand aus der Historie eine BV die besagte, es gibt zwei Regionale BRs. Diese wurde im November 2009,nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung (GL) und dem größeren Regionalen BR, in einer GBR-Sitzung, gegen den Willen des kleineren BR, abgelöst. Die neue BV besagt nun, dass ein Einheitsbetriebsrat zu wählen ist.
Vor dieser Sitzung leitete der kleine BR jedoch schon die Wahl für den regionalen BR ein. Daraufhin betrieb die GL ein Beschlußverfahren gegen den kleinen BR sowie deren Wahlausschuß. Die Anträge wurde jedoch beim Anhörungsverfahren vor dem AG von der GF zurückgezogen. Zu dieser Zeit war die alte BV schon abgelöst.
Dann leitete der große BR die regionale Wahl ein.

Unsere GL will jetzt gerichtlich prüfen lassen, ob die jetzt bestehende BV (Einheitsbetriebsrat) gültig ist. Man will dann in spätestens 4 Jahren den Einheitsbetriebsrat - der ist billiger und williger.

Kann das wirklich soweit kommen?