Änderung der Arbeitszeit - wie kurzfristig können Schichten abgesagt werden ?
In unserer Firma (Druckerei) wird man wenige Stunden vor Arbeitsbeginn angerufen und die Schicht wird abgesagt. Muß die Firma (wir haben eigentlich 2 Tage Ansagefrist für Änderungen ) mir die komplette Schicht bezahlen wenn ich nicht damit einverstanden bin so kurzfristig abgesagt zu bekommen ?
Community-Antworten (1)
06.01.2006 um 09:33 Uhr
Wenn die Frist zwei Tage beträgt, beträft sie zwei Tage. Ich nehme an, das ist in einer Betriebsvereinbarung festgelegt - oder? Wenn dem so ist, kann der AG nicht einseitig von der Regelung abweichen.
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