Betriebsrat = Geheimrat?
Hallo,
wir haben einen neuen Betriebsrat gewählt und 2 Mitglieder sitzen in meiner unmittelbaren Umgebung. Nun hätte ich erwartet, daß man zumindest auf Anfragen etwas mitbekommen würde.
Die einzigen Sachen, die man jedoch vom Betriebsrat mitbekommt, ist das, was offiziell ausgehängt wird.
Nach meinem Wissen soll doch der Betriebsrat mit den Kollegen reden, damit die Betriebsratsmitgleider auch wissen, was die Belegschaft bewegt.
Oder ist doch ein "Geheimrat" üblich?
Community-Antworten (2)
05.05.2010 um 13:35 Uhr
Der Betriebsrat hat die zwar die Pflicht seine Arbeit offen zu legen, i.d.R. auf den Betriebsversammlungen
Zitat: Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.
Natürlich sind die BRM außerhalb davon nicht gehindert über ihre Arbeit zu sprechen, genaugenommen gehört das zum guten Ton. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber nicht.
Leider missverstehen insbesondere neue BR die "Geheimhaltungspflicht" des BR derart, das sie sicherheitshalber gar nichts über ihre Arbeit verlauten lassen. Da tut Aufklärung Not.
05.05.2010 um 17:42 Uhr
es kommt aber darauf an, was ausgeplaudert wird. der betriebsrat hat auch eine geheimhaltungspflicht: man kann nicht alles gleich den leuten erzählen, wenn einem die geschäftsleitung z.bsp. über mögliche zusammenlegungen verschiedener standorte erzählt oder kündigungen anberaumt sind. sowas muss man diplomatisch machen und das geht am besten auf einer betriebsversammlung.
sachen, über die der betriebsrat sonst so berät, teilen wir auch den leuten kurz in einem email-rundschreiben mit und fragen werden natürlich auch beantwortet, wenn nicht betriebsgeheimnisse ausgeplaudert werden.
LG Lolly
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