W.A.F. LogoSeminare

Überstundenabbau im Krankenstand?

M
MiniMal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich hoffe, jemand kann mir bei folgender Frage helfen:

Bei einer Kollegin war im Dienstplan für 2 Tage Üstd.-Abbau eingetragen. Sie erkrankte in diesen zwei Tagen und brachte am 3. Tag ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit. Bei der Zeiterfassungsübersicht am Ende des Monats stellte sich heraus, dass sie an den beiden erwähnten Tagen nicht als "Krank" eingetragen war, sondern Üstd. abgebaut hat. Die Konsequenz daraus: Ihre Überstunden gingen verloren und die Kollegin ist jetzt mit 16 Stunden im Minus.

Der Vorfall ereignete sich übrigens nur bei dieser einen Kollegin. Anderen Kolleginnen (mit einer ähnlichen Situation) blieben die Überstunden erhalten.

Kann das rechtens sein????? Und, vor allem, wo finde ich hierzu Gesetzestexte bzw. Urteile?

Vielen Dank für die Hilfe!

1.53306

Community-Antworten (6)

D
dersensenmann

05.05.2010 um 12:48 Uhr

Hallo, habe das gefunden: Wer während des Freizeitausgleichs krank wird, hat schlechte Karten: Zusätzliche freie Tage gibt es nicht. Der Arbeitgeber muss dann keinen zusätzlichen Freizeitausgleich gewähren, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. (AZ: 6 AZR 374/02)

M
MiniMal

05.05.2010 um 12:57 Uhr

Oh je, das kann ich kaum glauben. Der AG bekommt aber trotzdem Geld von der Krankenkasse? Dann profitiert der ja doppelt?!

D
dersensenmann

05.05.2010 um 13:07 Uhr

Dass die Überstunden in diesem Fall weg sind, habe ich in vielen Foren gelesen. ist nicht schön.... Allerdings wäre noch zu klären, wie es sich bei den anderen Kolleginnen verhält. Wichtig ist, dass der Dienstplan schon erstellt war.

M
MiniMal

05.05.2010 um 13:21 Uhr

Zitat von: dersensenmann

"Allerdings wäre noch zu klären, wie es sich bei den anderen Kolleginnen verhält. Wichtig ist, dass der Dienstplan schon erstellt war."

Der Dienstplan war erstellt, er wird an unserer Pinnwand für jedermann ersichtlich ausgehängt und jeder kann sich eine Kopie davon machen.

R
ridgeback

05.05.2010 um 13:24 Uhr

MiniMal, Für den laufenden Monat hat der Mitarbeiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung an den Tagen, an denen er im Dienstplan zur Arbeit eingeteilt war.

Entsprechendes gilt bei geplanter Freizeit zwecks Überstundenabbau : An diesen Tagen wird auch bei Krankheit gegebenenfalls Zeitguthaben verbraucht.

N
nicoline

05.05.2010 um 19:31 Uhr

MiniMal, ganz einfach ausgedrückt heißt es "KRANK IST WIE GEARBEITET". Ist man im Gesunden mit Überstundenabbau vorgeplant, hat man auch im Krank Überstundenabbau und es kommt dann, hinsichtlich der Anzahl von Überstunden, tatsächlich, wie in diesem Fall, zu einem Minus von 16 Stunden. Was jedoch nicht gestattet ist, den MA im nächsten Dienstplan, sollte er dort noch krank sein, mit Überstundenabbau vorzuplanen!

Weitere Informationen dazu findest Du hier:

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/minus1.htm

Ihre Antwort