BR Mitglied hat ein Au Schein an BR Sitzung teilnehmen/Beschlussfähig
Hallo.. Liebe Kollegen.. Darf ein Kranker BR Mitglied während seiner Krankenschein an den BR Sitzungen teilnehmen und und ist er auch berechtigt an den Beschlüssen teilzunehmen...
Community-Antworten (8)
27.05.2021 um 15:25 Uhr
Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht. Das BR- Mitglied arbeitet ja nicht, sondern übt ein Ehrenamt aus.
27.05.2021 um 15:36 Uhr
Hallo Kratzburste, danke für die schnelle Antwort.. Gibt es einen Paragraph der das bestätigt.. Darf es auch wenn er bzw Sie momentan an den Folgen Corona leidet.. Beispiel Körperlich angeschlagen aber Geistig fit..kollegialen Grüßen
27.05.2021 um 15:41 Uhr
Hallo Kratzburste danke für die schnelle Antwort.. Gibt es ein Paragraph hierzu der dieses bestätigt.. Darf dieser Person auch wenn er an den Corona folgen leidet..Heisst Korperlich angeschlagen aber Geistig fit..
27.05.2021 um 16:08 Uhr
Klar, darf er das. Er darf sogar ganz normal arbeiten, wenn er möchte. Eine AU ist ja kein Beschäftigungsverbot.
27.05.2021 um 16:12 Uhr
"Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht." und auch keinerlei Ansteckungsgefahr den anderen BRM gegenüber besteht und auch keine Quarantäne verordnet wurde und...
27.05.2021 um 17:29 Uhr
Ich danke euch allen.. Bleibt alle gesund.. Mit kollegialen Grüßen
28.05.2021 um 09:28 Uhr
Er könnte aktuell auch unter Quarantäne teilnehmen, mittels Video- oder Telefonkonferenz.
28.05.2021 um 11:15 Uhr
Guten danke für die zahlreichen Antworten.. Schon das es euch gibt.. Mit kollegialen Grüßen
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