Erstellt am 27.05.2021 um 13:25 Uhr von Kratzbürste
Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht. Das BR- Mitglied arbeitet ja nicht, sondern übt ein Ehrenamt aus.
Erstellt am 27.05.2021 um 14:08 Uhr von RudiRadeberger
Klar, darf er das. Er darf sogar ganz normal arbeiten, wenn er möchte. Eine AU ist ja kein Beschäftigungsverbot.
Erstellt am 27.05.2021 um 14:12 Uhr von UliPK
"Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht."
und auch keinerlei Ansteckungsgefahr den anderen BRM gegenüber besteht und auch keine Quarantäne verordnet wurde und...
Erstellt am 28.05.2021 um 07:28 Uhr von xyz68
Er könnte aktuell auch unter Quarantäne teilnehmen, mittels Video- oder Telefonkonferenz.
Erstellt am 28.05.2021 um 09:15 Uhr von Nissan
Guten danke für die zahlreichen Antworten.. Schon das es euch gibt.. Mit kollegialen Grüßen