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BR Mitglied hat ein Au Schein an BR Sitzung teilnehmen/Beschlussfähig

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Nissan
Mai 2021 bearbeitet

Hallo.. Liebe Kollegen.. Darf ein Kranker BR Mitglied während seiner Krankenschein an den BR Sitzungen teilnehmen und und ist er auch berechtigt an den Beschlüssen teilzunehmen...

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

27.05.2021 um 15:25 Uhr

Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht. Das BR- Mitglied arbeitet ja nicht, sondern übt ein Ehrenamt aus.

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Nissan

27.05.2021 um 15:36 Uhr

Hallo Kratzburste, danke für die schnelle Antwort.. Gibt es einen Paragraph der das bestätigt.. Darf es auch wenn er bzw Sie momentan an den Folgen Corona leidet.. Beispiel Körperlich angeschlagen aber Geistig fit..kollegialen Grüßen

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Nissan

27.05.2021 um 15:41 Uhr

Hallo Kratzburste danke für die schnelle Antwort.. Gibt es ein Paragraph hierzu der dieses bestätigt.. Darf dieser Person auch wenn er an den Corona folgen leidet..Heisst Korperlich angeschlagen aber Geistig fit..

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RudiRadeberger

27.05.2021 um 16:08 Uhr

Klar, darf er das. Er darf sogar ganz normal arbeiten, wenn er möchte. Eine AU ist ja kein Beschäftigungsverbot.

U
UliPK

27.05.2021 um 16:12 Uhr

"Ja, wenn es seiner Genesung nicht entgegen steht." und auch keinerlei Ansteckungsgefahr den anderen BRM gegenüber besteht und auch keine Quarantäne verordnet wurde und...

N
Nissan

27.05.2021 um 17:29 Uhr

Ich danke euch allen.. Bleibt alle gesund.. Mit kollegialen Grüßen

X
XYZ68

28.05.2021 um 09:28 Uhr

Er könnte aktuell auch unter Quarantäne teilnehmen, mittels Video- oder Telefonkonferenz.

N
Nissan

28.05.2021 um 11:15 Uhr

Guten danke für die zahlreichen Antworten.. Schon das es euch gibt.. Mit kollegialen Grüßen

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