Erstellt am 04.05.2010 um 16:40 Uhr von Matze
@Lucya,
lt. Wahlordnung ist lediglich die Stimmenauszählung öffentlich (§13 WO BetrVG). Hierzu gehört m.E. auch das Verfahren zur Verteilung der Betriebsratssitze (§§ 14 und 15).
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 04.05.2010 um 16:54 Uhr von DonJohnson
nein, das geht natürlich nciht. Das Wahllokal soll safe von außeneinwirkungen sein. Lediglich die im Betrieb befindliche GEW kann Wahlbeobachter entsenden (wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe ;-))) )
Erstellt am 04.05.2010 um 17:04 Uhr von MonaLisa
@Matze, DJ,
ich hab nun mit euren Antworten ein Problem!
Das hiesse doch im Umkehrschluss, dass ich als AN, der in's Wahllokal geht um zu wählen, anschliessend sofort wieder den Raum verlassen muss!
Ne ne, Freunde der Nacht!
Beispiel:
Ich hab Urlaub, geh in meinen Betrieb zum wählen und bleib noch ne halbe Stunde... oder ne Stunde.... oder noch länger!
Was will der Wahlvorstand dagegen machen? Mich rausschmeissen? Huch!
Erstellt am 04.05.2010 um 17:17 Uhr von DonJohnson
ML
So habe ich es nciht gesagt und nciht geschrieben. Hier ging es darum eine ganze Wahl - also über volle Zeit der Öffnung des Wahllokals die Wahl zu beobachten und ich hoffe du gibst mir dann doch Recht ;-)))
Erstellt am 04.05.2010 um 17:27 Uhr von MonaLisa
@DJ,
tut mir leid, du schreibst selbst über die ganze Öffnungszeit des Wahllokal's!
Nach wieviel Minuten/Stunden muss ich denn das Wahllokal verlassen? Wo steht das?
Oder versteh ich da was falsch? :-P
Erstellt am 04.05.2010 um 17:43 Uhr von DonJohnson
ML
Ich denke, du verstehst absichtlich etwas falsch - und im übrigen - ja - IMHO kann der WV leute des Wahllokals verweisen ;-)))
Und, das Wahllokal muß mindest 3 Stunden geöffnet sein ;-)))
Erstellt am 04.05.2010 um 18:23 Uhr von MonaLisa
@DJ,
richtig, der Wahlvorstand kann Leute aus dem Wahllokal verweisen, aber das hat dann doch auch einen entsprechenden Grund, wenn z. B. einer anfängt zu pöbeln! Aber ich setz mich ganz brav in eine Ecke und schau nur zu! Ich beleidige niemanden und koste nix!
Und - was hat mein Einwand denn mit der 3 stündigen Öffnungszeit zu tun?
Schade, dass *Lucya* die Antworten begrenzt hat....
Erstellt am 04.05.2010 um 19:51 Uhr von DonJohnson
die Begrenzung schockt mich nciht - aber so oder so wärst du dann wahlbeobachter und das ist nciht gestattet... ist leider so!
Erstellt am 05.05.2010 um 12:23 Uhr von dersensenmann
Wahlbeobachtung ist schon gestattet, aber nur von außerhalb des Wahllokals. Von innerhalb bestimmt der Wahlvorstand, ob in Ordnung oder nicht.. Wir hatten eine große Kantine als Wahllokal, da haben Beobachter vom Raum her nicht gestört. Angesprochen wurde auch keiner, also okay.
@Lucya
Falls die Kollegen dafür frei bekommen, erwarten die doch wohl keine Bezahlung für ihr Privatvergnügen...