Erstellt am 21.08.2008 um 13:04 Uhr von pehoe
Der Schwerbehindertenvertreter hat das Recht an allen Betriebsratssitzungen, sowie an den Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen. Betriebsratsseminare kann er allerdings nicht besuchen. schwerbehindertenvertreter haben eine eigene entscheidungsbefugnis, unterstehen nicht dem Betriebsrat. Die Teilnahme an Betriebsratsseminaren erfordert allerdings einen Betriebsratsbeschluss, somit wäre dieser für Schw. behindertenvertreter nichtig. Der schwerbehindertenvertreter muss sich um Schulungen selbst kümmern
Erstellt am 21.08.2008 um 13:32 Uhr von w-j-l
BRJM
Welche Art von Gesprächen meinst Du denn, wenn Du sagst " .... bei jedem Gespräch dabei sein muss"?
Erstellt am 21.08.2008 um 21:01 Uhr von mic34
Hallo BRJM,
die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Institution lt BetrVG. Das bedeutet sie hat selbständig zu prüfen in welchen Bereichen auch immer die Interessen schwerbehinderter AN im Betrieb betroffen sind. Hieraus allein schon leitet sich das Recht ab an allen Sitzungen von BR, GBR, KBR, ASI bis hin zum Wirtschaftsausschuss teilzunehmen und auch beratend zu fungieren.
...mir ist allerdings auch nicht ganz klar was Du mit "allen Gesprächen" meinst, viell. kannst Du das mal näher erläutern.
Erstellt am 27.08.2008 um 13:32 Uhr von ducranner
Hallo,
du hast einen Kollegen der nicht überall seine Nase reinstecken muß,es ist Deine Entscheidung wann wer wohin mitgeht.
Erstellt am 27.08.2008 um 13:38 Uhr von pirat
@ducranner,
....es ist Deine Entscheidung wann wer wohin mitgeht.....ähm,
ansonsten gilt wie immer: Wenn jemand meint viel Überflüssiges schreiben zu müssen, ist das sein Problem, wenn es hinterher als ungültig angesehen wird....
Erstellt am 15.11.2008 um 16:18 Uhr von frager1
Antwort 1 Erstellt am 21.08.2008 - 13:04 Uhr von pehoe
..BR-Beschluss nur für die Teilnahme von BR-Mitgliedern. Selbstverständlich kann die SBV für sich selbst die Nitwenigkeit des Besuches solcher Seminare sehen und "beschliesst" dann für sich selbst die Teilnahme. Dieses zu mindest für BR-Grundschulungen wie BR 1-3. Dieses alleine schon darum weil sie ja sich zu allen Themen Punkten in den BR(Gremien)-Sitzungen äußern darf. Also muss sie auch das entsprechende Wissen haben