Vertreter der Schwerbehinderten, muss er bei jedem gespräch dabei sein ??
Das der Schwerbehinderten Vertreter, bei Sitzungen und bei Krankheitsbedingten Belange mit da bei sein kann ist mir soweit klar. Aber kann er verlangen das er bei jedem Gespräch dabei sein muss. ?? Wer kann mir hier weiter helfen. Da mein Kol. verlangt das er überall dabei sein muss, auch bei Seminare bei denen es um den zusammenhalt im Betriebsrat geht, wo vor ab abgeklärt werden das das Gremium Zusammen hält.
Zur Ergänzung, mein Kol. besteh darauf, an alle Geprächen, mit der WL. und GL. teilzunehmen. Hier mit meine ich keine Sitzungen, sondern kurze infos zu denen der Br. -Vorsitzende hinzugezogen wird.
Community-Antworten (6)
21.08.2008 um 15:04 Uhr
Der Schwerbehindertenvertreter hat das Recht an allen Betriebsratssitzungen, sowie an den Monatsgesprächen mit dem Arbeitgeber teilzunehmen. Betriebsratsseminare kann er allerdings nicht besuchen. schwerbehindertenvertreter haben eine eigene entscheidungsbefugnis, unterstehen nicht dem Betriebsrat. Die Teilnahme an Betriebsratsseminaren erfordert allerdings einen Betriebsratsbeschluss, somit wäre dieser für Schw. behindertenvertreter nichtig. Der schwerbehindertenvertreter muss sich um Schulungen selbst kümmern
21.08.2008 um 15:32 Uhr
BRJM
Welche Art von Gesprächen meinst Du denn, wenn Du sagst " .... bei jedem Gespräch dabei sein muss"?
21.08.2008 um 23:01 Uhr
Hallo BRJM,
die Schwerbehindertenvertretung ist eine eigenständige Institution lt BetrVG. Das bedeutet sie hat selbständig zu prüfen in welchen Bereichen auch immer die Interessen schwerbehinderter AN im Betrieb betroffen sind. Hieraus allein schon leitet sich das Recht ab an allen Sitzungen von BR, GBR, KBR, ASI bis hin zum Wirtschaftsausschuss teilzunehmen und auch beratend zu fungieren.
...mir ist allerdings auch nicht ganz klar was Du mit "allen Gesprächen" meinst, viell. kannst Du das mal näher erläutern.
27.08.2008 um 15:32 Uhr
Hallo, du hast einen Kollegen der nicht überall seine Nase reinstecken muß,es ist Deine Entscheidung wann wer wohin mitgeht.
27.08.2008 um 15:38 Uhr
@ducranner, ....es ist Deine Entscheidung wann wer wohin mitgeht.....ähm, ansonsten gilt wie immer: Wenn jemand meint viel Überflüssiges schreiben zu müssen, ist das sein Problem, wenn es hinterher als ungültig angesehen wird....
15.11.2008 um 17:18 Uhr
Antwort 1 Erstellt am 21.08.2008 - 13:04 Uhr von pehoe
..BR-Beschluss nur für die Teilnahme von BR-Mitgliedern. Selbstverständlich kann die SBV für sich selbst die Nitwenigkeit des Besuches solcher Seminare sehen und "beschliesst" dann für sich selbst die Teilnahme. Dieses zu mindest für BR-Grundschulungen wie BR 1-3. Dieses alleine schon darum weil sie ja sich zu allen Themen Punkten in den BR(Gremien)-Sitzungen äußern darf. Also muss sie auch das entsprechende Wissen haben
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