Erstellt am 30.07.2008 um 09:10 Uhr von pit47
Hallo Anton,
der BR kann die Zustimmung zur Einstellung der Leiharbeitnehmer nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 verweigern.
Bei der Einstellung von Leiharbeitnehmern ist nach § 99 BetrVG in Verbindung mit dem § 14 AÜG der BR über folgendes zu informieren:
-Arbeitszeit
-Tätigkeit und Arbeitsplatz
-Einstellungstermin und Einsatzdauer
-Auswirkung auf die im Betrieb beschäftigten AN
-Qualifikation der Leiharbeitnehmer
Erstellt am 30.07.2008 um 09:11 Uhr von packer
moin anton,
wir würden das hier so machen:
ablehnen des einen leiharbeiters wegen benachteiligung der kollegin.
desweiteren soll hier in einer starken auftragslage ein fester platz durch leiharbeit ersetzt werden. das ist nicht im sinne eines BR und unserer kollegen...
ablehnen des anderen wegen einer quasi "unbefristung", auch zum nachteil anderer kollegen etc. bla bla...
auch wenn diese begründung nicht vor gericht durckommen solltet, so könnt ihr dem AG dadurch viel stress und kosten verursachen. er muß eure widersprüche vor gericht ersetzen lassen. das müsst ihr ihm klarmachen und ihm zusichern, daß ihr euer ding durchzieht. unser AG hat daraufhin noch nie lust verspürt es drauf an kommen zu lassen...
sucht auf dieser basis ein gespräch mit ihm und macht euren standpunkt in hinsicht auf eine korrekte, zukunftsweisende personalplanung klar.
wir lassen z.b. aus diesen gründen nur eine befristung von leiharbeit auf max. drei monate zu.
das ist jetzt hier nur eine taktik von vielen. ich bin sicher, daß den kollegenInnen auch noch was dazu einfällt, zudem ja in vielen call centern auch eine etwas rüde praxis herrscht...
gruß vom packer
Erstellt am 30.07.2008 um 09:14 Uhr von Kölner
@packer
Naja...
...versuchen kann man es. Wenn der AG allerdings nur ein wenig clever ist, dann wird er sich weder beeindrucken, noch unter Druck setzen lassen.
@Anton
Der Kollegin ist dringend anzuraten bei der Agentur für Arbeit aufzuschlagen und sich auf Stellensuche zu begeben. Der Widerspruch des BR wird m.E. keine Wirkung erzielen
Erstellt am 30.07.2008 um 09:26 Uhr von packer
@ kölner... ich weiß, wir sind gesegnet (oder geschlagen) mit einem recht einfachem menschen...
das mit der auslaufenden befristung kann ich nur unterschreiben. da sehe ich auch keine chance. der ag wird seinen grund haben sie nicht weiterzubeschäftigen. das war auch nicht meine intention (hab ich nicht ganz klar geschrieben...).
es darf aber dem AG nicht zu einfach gemacht werden, hier feste arbeitsplätze bei (längerem) auftragsanstieg gegen zeitarbeit zu tauschen bzw. hier unbefristet zeitarbeit aufzubauen. und unsere erfahrung hat gezeigt, daß unser AG hier den teuren und zeitaufwändigen konflikt vor gericht bisher gescheut hat. mir fällt jetzt im moment auch kein anderer weg ein hier etwas zu tun.
das problem wird sich doch eher noch verstärken wenn man es einfach zulässt. leiharbeit hat halt vorteile gegenüber festen kollegenInnen. wir haben bei uns im BR intern beschlossen, daß wir über einen bestimmten prozentsatz beim tagesgeschäft und eine zeitspanne bei den projekten keine zusätzlichen leiharbeiter zulassen und sind damit bisher ganz gut gefahren...
Erstellt am 30.07.2008 um 09:34 Uhr von Immie
Zumal er die zusätzlichen AN ab Mitte August braucht...
und nicht ab Ende September
Erstellt am 30.07.2008 um 09:38 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
"solche" Beschlüsse sollten m. M. nach in einer (leider freiwilligen) BV gesichert sein........
Mal abgesehen davon, ich kann dir nur zustimmen, dass man es dem AG nicht zu einfach machen sollte!
Erstellt am 30.07.2008 um 09:38 Uhr von Kölner
@packer
Habt Ihr zu Eurer internen "bestimmten prozentsatz" gar eine BV (im Anschlag)? *Interessewiderspiegelindiesemmomentunddokumentichwillmalsehenausgrosseminteressegernanmeinenaccount*
Erstellt am 30.07.2008 um 10:10 Uhr von packer
@ kölner und mona
ich sprach von intern im br beschlossen im sinne von abgemacht und hand drauf und roten faden abroll und nicht von einer beschlussfassung!
und ihr glaubt doch nicht wirklich, daß mein AG hier eine freiwille BV machen würde???
und mal ganz abgesehen vom echt doofen erbsenzählen hier... was ratet ihr dem kollegen anton eigentlich zu tun? hört sich bis jezze so an wie kopp in sand... tz tz :)
(nein, ich hab keine schlechte laune)
Erstellt am 30.07.2008 um 10:26 Uhr von pit47
Hallo zusammen,
wenn der Einstellung von Leiharbeitnehmern keine Gründe nach § 99 Abs. 2 BetrVG entgegegen stehen, steht die Verweigerung des BR auf tönerden Füßen, auch wenn der BR es intern beschlossen hat.
Weiterhin glaube ich, dass Anton schon einige Ratschläge von uns bekommen hat.
Erstellt am 30.07.2008 um 11:24 Uhr von packer
hey, ich sag ja nichts mehr...
und pit, das mit den tönernen füßen hab ich selber erwähnt und auch erklärt warum.
solange es das AüG in dieser besch... form gibt hat wohl keiner hier den stein der weisen gefressen... es ging mir einzig und allein um eine TAKTIK, die funktionieren könnte (und zumindest bei uns auch greift)...
Erstellt am 30.07.2008 um 13:19 Uhr von Anton
Hallo,
ich danke allen für die Ratschläge. Ich werde mich dann mit meinen BR-Kollegen über eine geeignete Strategie abstimmen.