Arbeitgeber beeinflusst / behindert Betriebsversammlung
Huhu,
hab da mal ne Frage. Der Arbeitgeber darf ja Betriebsversammlungen nicht mit Gegenveranstaltungen torpedieren. Wie sieht es aus, wenn er den Betriebsrat öffentlich aufruft, bestimmte Vetreter des übergeordneten Konzerns einzuladen, ohne dies im Vorfeld abzustimmen (also Inhalt, Dauer des gewünschten Beitrages usw.)?
Beeinflusst er nicht die Veranstaltung des BR? Die Einladung steht, die Tagesordnung steht, und er versucht, durch öffentlichen Druck seinen Themen durchzubringen, so dass der BR seinen Tätigkeitsbericht usw. also seinen gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen könnte.
Was meint ihr?
lulu
Community-Antworten (2)
02.05.2010 um 16:58 Uhr
das ist keine beeinflussung! ihr braucht doch einfach nur der belegschaft klar machen dass es eure veranstaltung ist und dass ihr bestimmt welche themen behandelt werden.
wenn der AG es mit so einem aufruf schafft in der belegschaft den wunsch nach anderen themen zu wecken dann solltet ihr euch mal fragen ob es nicht wirklich wichtige punkte sind. ihr seid für die belegschaft da und sollt deren interessen vertreten. also wie die manschaft über bestimmte themen reden will...
ihr habt die sache in der hand also agiert auch so
02.05.2010 um 17:14 Uhr
@LaLeLu da kann ich meinem Vorredner nur beipflichten. Ihr habt das Hausrecht und bestimmt wen ihr einladet. Wenn der AG will das andere der Belegschaft etwas miteilen sollen, kann er ja gerne noch mal eine andere Versmmlung einberufen. Dies könnt ihr auch ruhig der Belegschaft öffentlich so mitteilen, und natürlich auch dem AG.
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