Zusammenarbeit mit einem Betriebsratsmitglied beenden
Im Betriebsrat gibt es ein Mitglied das vorher Betriebsratsvorsitzender war. Aber durch ständige Störrereien und persönliche Angriffe auf andere Betriebsräte ist es nicht mehr tragbar diesem Mitglied zusammen zu arbeiten. Kann diesem Mitglied durch rechtliche oder andere Schritte der weitere Verbleib im Betriebsrat untersagt werden?
Community-Antworten (3)
01.05.2010 um 18:52 Uhr
edmund, Aber durch ständige Störrereien und persönliche Angriffe auf andere Betriebsräte ist es nicht mehr tragbar diesem Mitglied zusammen zu arbeiten. Was habt Ihr denn bislang unternommen, um das abzustellen?
Kann diesem Mitglied durch rechtliche oder andere Schritte der weitere Verbleib im Betriebsrat untersagt werden?
*§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats
wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten
beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
Ob das zutrifft bei Euch, könnt nur Ihr beurteilen. Wenn nicht, bleibt nur und immer wieder das Reden!
01.05.2010 um 19:54 Uhr
edmund Der Hinweis auf § 23 BetrVG ist falsch. Streitereien und das Vertreten der eigenen Meinung dürfte wohl zu den Grundwerten gehören, die ein demokratisches Gremium ausmacht. Da Menschen nun einmal verschieden sind, vertreten diese, eben ihre Meinung, mit unterschiedlichen Temperament. Wo hier eine Verletzung von gesetzlichen Pflichten ist, kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Der übrige Betriebsrat sollte sich ein "Dickeres Fell" anschaffen. Eine einzelne Person kann im Betriebsrat nichts ausrichten, da die Mehrheit des Gremiums den Weg des BR bestimmt. Hier dürfte wohl im zwischenmenschlichen Bereich etwas nicht stimmt, aber dafür gibt es im Betriebsverfassungsgesetz noch keinen Paragraphen.
01.05.2010 um 20:48 Uhr
edmund, der Hinweis auf § 23 sollte Dir zeigen, unter welchen Bedingungen es überhaupt möglich ist, ein BRM aus dem Gremium auszuschließen. Aber es gibt hier Antworter......., na ja, lassen wir das, nützt eh nichts!
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