Erstellt am 01.05.2010 um 14:16 Uhr von erwin
Dem AG erkären Freizeit ist Freizeit und da muss man nicht arbeiten und auch keine Tests machen. Also entweder in der Freizeit oder Mehrarbeit. In beiden Fällen aber immer alles unter Beachtung der MB und der Rechte des AN aus dem ArbV/ TV. Nicht alles was AG mögen ist durch Direktionsrecht des AG angedeckt. Ich kenne keine Arbeitsverträge welche beinhalten, dass AN im Jobs stets oder wiederholt Tests machen müssen.
Dem AG ruhig auch erklären, man hätte alles gerne schriftlich, da man es auch rechtlich prüfen lassen möchte. Ggf. würden hier auch vom BR notwendige Beschlüsse gefasst um einen Anwahlt mit der Wahrnehmung der Rechte des BR zu beauftragen.
Gerade diesen Hinweis, ruhig immer bei Unsicherheiten anbringen, damit erledigen sich oftmals "Wünsche" der AG.
Erstellt am 01.05.2010 um 14:38 Uhr von Lotte
erwin,
manchmal verlangt aber eine Verordnung für bestimmte Berufe Fortbildungsmaßnahmen, die der AG nicht übernehmen muss.
Z. B. in Bremen:
Berufsordnung für Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits-
und Kinderkrankenpfleger im Lande Bremen
unter § 5 Berufspflichten
"e) Verpflichtung zur Kompetenzerhaltung
Professionell Pflegende sind verpflichtet, Maßnahmen zur beruflichen Kompetenzerhaltung zu ergreifen. Geeignete Maßnahmen zur Kompetenzerhaltung sind neben dem Studium der Fachliteratur unter anderem:
aa) die Teilnahme an internen Qualifizierungsmaßnahmen,
bb) die Teilnahme an externen Fortbildungsveranstaltungen bei anerkannten Fort- und
Weiterbildungsträgern,...
... Pflegende müssen den Sätzen 1 und 2entsprechende Maßnahmen gegenüber dem Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in geeigneter Form nachweisen können. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales kann einmal jährlich den Nachweis über absolvierte kompetenzerhaltende Maßnahmen der professionell Pflegenden abfragen. In jedem Jahr sind Maßnahmen der Kompetenzerhaltung im Umfang von mindestens zehn Stunden neben dem Studium der Fachliteratur durch jede professionelle Pflegekraft verbindlich
zu erbringen. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales regelt
das nähere Verfahren."
wolkenlos,
was sind das denn für Test und warum werden sie verlangt und von wem?
Erstellt am 01.05.2010 um 14:51 Uhr von erwin
Hallo Lotte,
erst einam auch Dir einen schönen 1. mai
Ja, es gibt imPflegebereich Ansprüche an eigenverantortliche Qualofizierung. Diese kann z.B. auch durch Studium erfolgen. Wenn es einer schafft, dass er dieses auch durhc unterlegen der Bücher unters Kopfkissen erlangt, wäre es auch nicht verboten, wohl aber nicht zu errechen.
Weiter in der Regelung z. mindest für HmbG diese habe ich gerade gefunden, steht auch, dass dieses eigenverantwortlich zu erfolgen hat, was aber nicht zwingend mit Freizeit gleichzusetzen ist. Es bedeutet aber, dass hier der AG keine Vorschriften machen kann.
Also, auch hier dann keine Tests durch den AG.
Erstellt am 01.05.2010 um 15:03 Uhr von rainerw
Lotte,
upps, erwin war ein wenig schneller.
Ich habe mir Deine Ausführungen auch 3 x durchgelesen, konnte aber nirgens finden das die betreffende Person das dann in seiner Freizeit machen muß.
Ich bin nicht in der Pflege sondern lass mich lieber Pflegen und gehe nun mal zum grillen und werde dann heute abend noch mal schauen ob es dazu etwas gibt.
Schönen 1. Mai noch allen.
Erstellt am 01.05.2010 um 15:15 Uhr von Lotte
rainer,
nee, aber da dort auch nicht steht, dass die AG dafür zu sorgen haben, weißt Du wahrscheinlich jetzt, wie es in der Praxis meistens läuft...
Zum Glück gibt es die HeimPersV mit § 8, aber die deckt nicht alles ab.
Auch Dir einen schönen Rest 1. Mai ;-)
erwin,
wo hast Du denn gelesen, dass der AG die Test verlangt? Daher habe ich das ja gefragt.
Da steht doch nur : "Bei uns im Unternehmen müssen viele Mitarbeiter jeden Monat einen Test machen, das lernen dafür sollen alle in Ihrer Freizeit tun."
Bräuchte hier mehr Aufklärung...
Erstellt am 01.05.2010 um 15:43 Uhr von erwin
Lotte
uppssss.....;-))) erwischt, hier hatte ich den gedrübten Blick, es ging ja darum, dass lernen in der Freizeit, also Test in der Arbeitszeit.
Auf Grund des folgenden Satzes, "Denn weder das lernen noch die Zeit des Tests selbst werden bezahlt. " könnte man aber auch unterstellen, dass auch die Zeiten des Testes nicht als Arbeitszeit gewertet werden. Dann wäre wir wieder zu mndest teils bei meiner Antwort.