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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ablehnung JAV-Antrag Frist, Doppelte Abgabe des Antrages

N
nicirü
Mai 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgendes ist passiert, ich bin JAV Ersatzmitglied und habe fristgerecht (innerhalb meiner letzten 3 Ausbildungsmonaten) den Übernahmeantrag nach BPersVG §9 abgegeben. Erfreut war mein Arbeitgeber natürlich nicht, leider sah ich mich zu diesem Schritt gezwungen da ich kein schriftliches Angebot bekommen habe. Ich rechne damit, dass gegen den Antrag geklagt bzw. Widerspruch eingelegt wird. Deshalb die Frage:

  1. Bis wann muss mir mein Arbeitgeber mitteilen, dass er gegen den Antrag vorgeht, bzw. ihn ablehnt?

  2. Mir ist aufgefallen, dass ich auf meinem abgegebenen Antrag ein paar Tage an denen ich als JAV tätig war vergessen habe aufzuschreiben. Ist es möglich den Antrag erneut und verbessert abzugeben oder ist das gesetzlich nicht möglich, da der Arbeitgeber den Antrag ja dann nochmals prüfen müsste.

Vielen Dank

48701

Community-Antworten (1)

C
celestro

25.05.2018 um 13:26 Uhr

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/azubis/besonderer-schutz-auch-fuer-voruebergehende-jav-nachruecker/

ein "korrektes" Nachrücken (in eine JAV-Tätigkeit, es muß nicht unbedingt eine Sitzung sein) in den letzten 12 Monaten vor Ende der Ausbildung reicht aus. Ich würde da also nichts weiter machen, sofern dies erfüllt ist.

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