Hallo zusammen!

Der Arbeitgeber hatte wegen Verdacht auf Diebstahl in einem bestimmten Bereich auf dem Firmengelände zeitlich begrenzt eine Kamera mit Aufzeichnung installieren lassen.
Wir haben einen Betriebsrat mit 9 Mitgliedern, der BR-Vorsitzende hatte auf Anfrage durch den Arbeitgeber der Überwachung ohne Rücksprache mit den übrigen BR-Mitgliedern allein zugestimmt. Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema gibt es bei uns nicht.
Darf der BR-Vorsitzende allein darüber entscheiden? Die übrigen Betriebsratsmitglieder verlangen dafür aber einen Betriebsratbeschluss.
Wer hat Recht?