Wenn der WA vom GBR bestellt wird, muß/darf dann auch dem BR des Betriebsteils berichtet werden aus dem das jeweilige Mitglied stammt?

Ich vermute das das zumindest erlaubt ist, ebenso wie die Geheimhaltungspflicht auf 79 BetrVG auch für vom GBR bestellte WA nicht gegenüber dem lokalen BR gilt?