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Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses an BR oder GBR?

W
wamitglied
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der WA vom GBR bestellt wird, muß/darf dann auch dem BR des Betriebsteils berichtet werden aus dem das jeweilige Mitglied stammt?

Ich vermute das das zumindest erlaubt ist, ebenso wie die Geheimhaltungspflicht auf 79 BetrVG auch für vom GBR bestellte WA nicht gegenüber dem lokalen BR gilt?

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Community-Antworten (2)

B
blackseven

01.05.2010 um 09:34 Uhr

Da der WA den GBR informiert, welcher durch die einzelnen Betriebsräte gebildet wird, wird doch jeder BR durch sein endsandtes Mitglied informiert.

L
Lotte

01.05.2010 um 11:58 Uhr

wamitglied, und damit ist klar: Er darf nicht nur, er muss!

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