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Berechnung von Fristen

D
danielag
Jan 2018 bearbeitet

Hallo obwohl schon lange im BR .. bin ich mir gerade so unsicher bezgl Berechnung der Wochenfrist. - (Einspruch etc ) Erhalt der Anhoerung Montag, das heisst doch ich habe auch inkl. Montag Zeit zu antworten, richtig?

danke! fuer eine rasche antwort

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

30.04.2010 um 18:46 Uhr

Ja, Du liegst richtig!

Siehe §188 (2) Halbsatz1 BGB: "Eine Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, ..."

Also Anhörung Montag - Fristende Montag

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