Berechnung von Fristen
Hallo obwohl schon lange im BR .. bin ich mir gerade so unsicher bezgl Berechnung der Wochenfrist. - (Einspruch etc ) Erhalt der Anhoerung Montag, das heisst doch ich habe auch inkl. Montag Zeit zu antworten, richtig?
danke! fuer eine rasche antwort
Community-Antworten (1)
30.04.2010 um 18:46 Uhr
Ja, Du liegst richtig!
Siehe §188 (2) Halbsatz1 BGB: "Eine Frist, die nach Wochen (...) bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche (...), welcher durch seine Benennung (...) dem Tag entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, ..."
Also Anhörung Montag - Fristende Montag
Verwandte Themen
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Frage zu Minderheitenberechnung, Leiharbeiter im Haus und Wahlausschreiben
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen :) Unsere BR Wahl 2010 muss absolut korrekt ablaufen (Details nicht öffentlich ;) ) und deshalb hoffe ich, dass ich hier ein paar Antworten bekomme. Ach, hätte
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
ÄlterWie ist es, wenn offiziell der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit immer zur vollen Stunde stattfindet ( Bsp. 6-14 Uhr), die Kollegen allerdings auf Grundlage einer mündlichen Anweisung unse
Berechnung des Zusatzurlaubs als Dauernachtwache?
ÄlterHallo, liebe Forumwissenden, 2005 gab es in unserem Betrieb die Umstellung von BAT auf TVöD. Nun gibt es bei uns einige Teilzeitkräfte (z.T. mit Schwerbehinderung), welche ihre Arbeitszeit generel