Aufgabenverteilung
Hallo,
ich bin neu gewähltes Mitglied im BR und will wissen wie die Aufgabenverteilung im BR aussieht. Der Vorsitzenden wird wie ich weiss von den BR Mitgliedern gewählt, gilt dies auch für die Aufgaben der anderen Mitglieder oder findet die Aufgabenverteilung nach Anzahl der Stimmen statt. z. B. die letzten 3 Mitglieder nach Stimmen fungieren nur als Ersatzmitglieder?
Vielen Dank für ihre Antwort.
das Gremium besteht aus 8 Mitgliedern
Community-Antworten (3)
30.04.2010 um 16:23 Uhr
@ramontika, "z. B. die letzten 3 Mitglieder nach Stimmen fungieren nur als Ersatzmitglieder?" Das musst du genauer erklären. Wie gross ist euer Gremium? Wenn ihr z. B. 5 BRM's (5er Gremium) seid, dann sind alle anderen die weniger Stimmen hatten Ersatzmitglieder und haben keine Rechte und keine Pflichten. Diese entstehen erst, wenn ein Ersatzmitglied ein reguläres BR-Mitglied vertritt. Soviel mal dazu. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Gremium's hat nicht's mit der Stimmenverteilung zu tun! Probleme werden angesprochen und diskutiert. Jeder der BRM's übernimmt einen Teil der Aufgaben. So sollte es zumindest sein....
30.04.2010 um 16:41 Uhr
@ramontika im BetrVG steht dazu einiges unter §27 §28 und §28a. Am besten dort mal nachlesen, weil es wirklich auch darauf ankommt wieviel AN ihr habt bzw. wie groß der BR. Falls Du noch kein BetrVg hast, im BR muß sollte ein aktuelles liegen ansonsten kannst Du auch ruhig den BRV fragen, ob du eins bekommst, weil ohne BetrVg kannst Du dich nur sehr schwer auf Sizungen vorbereiten.
30.04.2010 um 18:14 Uhr
@vannelle:
Falls Du noch kein BetrVg hast, im BR muß sollte ein aktuelles liegen ansonsten kannst Du auch ruhig den BRV fragen, ob du eins bekommst,
Du wolltest keine Werbung für den Besuch des BR1-Seminars machen?
@ramontika: eine Möglichkeit, an das Gesetz + ausführlichen Kommentar zu kommen, findest Du in der Werbung auf dieser Web-Site.
@all: Nein, ich arbeite immer noch nicht bei der WAF. Aber die Referenten, die ich dort bei den Seminaren erlebt habe, waren zum einen sehr kompetent und zum anderen eindeutig "Arbeitnehmeranwälte". Ich habe aber schon Betriebsräte getroffen, die Seminare beim Wettbewerb (auch mit drei Buchstaben) besucht haben, und ihren Referenten kurze Zeit später im Gerichtssaal wiedergetroffen haben - an der Seite des eigenen Geschäftsführers :-(
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