Erstellt am 24.04.2013 um 06:28 Uhr von Tanzbär
Erzwingen? So einfach ist das nicht. Wie soll das gehen?
Ich konstruiere mal:
- Zu wenig Arbeit, also Personal abbauen.
- Betriebsbedingte Kündigung
- Sozialauswahl?
Da hätte die ältere Kollegin wahrscheinlich die besseren Karten.
Aber einfach sagen: Schmeiß die Jüngere raus, DAS geht nicht. ;-))
Erstellt am 24.04.2013 um 09:37 Uhr von gironimo
Was soll schon passieren, wenn der BR ein offenes Auge und Ohr hat.
Niemand wird einfach so eingestellt, versetzt oder entlassen. Da ist der BR doch jedesmal mit im Boot und kann, wenn Nachteile erkennbar sind (siehe § 99 BetrVG oder bei Kündigungen § 102 BetrVG) reagieren.
Der BR sollte sich zudem die Frage stellen, ob das Verhalten des Vorgesetzten nicht Anlass zu einem Gespräch mit der Geschäftsleitung sein sollte (Stichworte: Führungskompetenz, Altersdiskriminierung).
Ältere Arbeitnehmer, die den Betrieb schon lange kennen, eignen sich auch oft für die Betriebsratsarbeit.....