Überwachungskameras
Hallo Forum, unser Detektiv hat uns einen Antrag auf neue Überwachungskameras vorgelegt. Wo er detailliert beschreibt wo er diese anbringen möchte. Reicht so ein Antrag aus oder muss er uns skizzieren wo die Kameras angebracht werden? Ich frage aus dem Grund,weil eine Person bei uns im BR meint das er das skizzieren muss. Hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt.
Mit freundlichen Gruß Peter
Community-Antworten (6)
30.04.2010 um 12:56 Uhr
Wie sind euch denn die Standorte der jetztigen Kameras bekannt gemacht? Habt ihr eine BV dazu? Und ist das evtl. eine Änderung eines Anhangs dazu? Habt ihr bisher eine Skizze gehabt? Kommt ein bisschen darauf an was ihr wollt. Je detailierter desto besser. Ist euch denn gezeigt worden welche Bereiche abgedeckt werden, was erfasst wird? Ist beschrieben was an den neuen Kameras anders ist? Bewegungssensoren, Tonaufzeichnung, Reichweite, Bildauflösung etc., da gibts ja einiges.
Gruß PT Netty
30.04.2010 um 13:04 Uhr
@Luzzi Der Datenschutz ist da eigentlich recht eindeutig! Es muß skizziert sein wo genau sie installiert sind und welcher Bereich von den Kameras erfasst wird. Ansonsten kann der BR ja gar nicht entscheiden.
30.04.2010 um 13:28 Uhr
Die Standorte bzw. der erfasste Bereich sind das eine, wichtiger sind Aufzeichnung, Auswertung und Berechtigungen. Also zwingend BV verhandeln, sonst hängen morgen noch weitere Kameras an der Decke.
30.04.2010 um 14:26 Uhr
@luzzi, lege den Fokus auch bitte AUF das abspeichern der Bilder/Filme > ORT und Zeitliche dauer der Daten Sammlung, ggf die Verarbeitende Prüfen den Rechner nicht Vergessen ( wegen Femdzugang und Daten abgreifen via Internet)
Der Grund ist wichtig, daran könnt iher erkennen ob der Standort der Kamera richtig ist. z.B soll der Kundenparkplatz überwacht werden, muss die Kamera AUCh NUR den winkel haben !!! Also eine Kamera vom Damenklo wäre dann an flascher stelle (ist gar nicht mal so abwägig,wie AG argumentieren um die Ans doch zu überwachen)
Wie Gesagt sollen nur Kunden oder deren eigentum überwacht werden, ist zu Prüfen das kein MA mit gefilmt wird ( Sotware die das ausblendet gibt es)
Denk auch an die Berechtigungen (wer hat zugriff auf die daten)
Kammers sind diese Steif oder Schwenkbar ??? wenn ja wer Schwenkt wann und ist es Manipulations sicher ?
Du merkst es ist NICHT nur euine Frage der Zeichnung..... Das ist das kleinste übel
30.04.2010 um 15:25 Uhr
@all Leider wissen wir nicht, ob es schon einen BR im Betrieb gab, oder ob erst jetzt gewählt wurde, ob es eine BV gibt oder nicht und noch viele andere Dinge mehr sind unerwähnt
@luzzi Wie du an den Antworten und Fragen der Kollegen hier sehen kannst, ist das Thema aber so umfangreich und man kann so schnell etwas vergessen oder übersehen, dass eine BV zu diesem Thema meiner Meinung nach nicht alleine ausgearbeitet werden sollte, wenn man nicht im Bereich Datenschutz tätig und entsprechend firm ist. Also = Sachverständiger
Schönes WE Gruß PT Netty
30.04.2010 um 15:36 Uhr
@PTNetty, es wird gemunckelt das immer mehr AGs grade bei abforderung Sachbverständiger nach fragen und den in Abredestellen. siehe beitrag oben
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