11 Fragen zum Betriebsrat - wer kann helfen?
Ich muss für die Schule ein paar Fragen beantworten und denke, dass ich hier am besten Aufgehoben bin!
Hier die Fragen:
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Wann kann in einem Betrieb ein Betriebsrat gebildet werden?
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Wann muss ein Betriebsrat gegründet werden?
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Wie viele Betriebsräte hat ein Betrieb mit 1000 Beschäftigten?
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Ab wie vielen Beschäftigen wird ein Betriebsrat von der Arbeit völlig freigestellt?
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In welchen Paragrafen des BetrVerfG ist geregelt, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Betriebsratwahlen zu übernehmen hat?
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Wann ist ein Betriebsrat beschlussfähig?
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Wer darf die JAV wählen und in welchem Paragrafen des BetrVerfG ist dies geregelt?
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Wo kann ein Arbeitnehmer im BetrVerfG den Hinweiß finden, dass Überwachungskameras nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates installiert werden dürfen?
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Was ist ein "Wirtschaftsausschuss"?
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Wo ist die Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates im BetrVerfG geregelt?
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Was ist ein Sozialplan?
Ich hab wirklich gesucht, aber nichts wirkliches gefunden.
Community-Antworten (3)
06.11.2006 um 15:32 Uhr
Viele Fragen! Nicht alle sind einfach mit ja und nein zu beantworten. Frage1: siehe §1 Betriebsverfassungsgesetz kurz BetrVG Frage2: nie, er muss nicht er kann gegründet werden. Fr.3: §9 BetrVG 13; mit 1001 15 Fr.4: §38 BetrVG Fr.5:§20 Abs.3 BetrVG Fr.6: §33 BetrVG Fr.7: §61 BetrVG Fr.8: §87 BetrVG Fr.9: §§106ff BetrVG Fr.10:§103 BetrVG Fr.11: §112 BetrVG
´N bisschen was musst du schon selber machen!
Die Eins will ich aber haben!
06.11.2006 um 15:54 Uhr
Vielen Dank, genau die Antworten die ich brauchte!
08.11.2006 um 02:02 Uhr
Ein bisschen verwunderlich ist aber schon, dass du dieses Forum hier gefunden hast, aber nicht den Gesetzestext im Internet, aus dem Du alles herauslesen kannst.
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