Überwachungskamera - geht das überhaupt ohne Information des Betriebsrats?
Darf ein Arbeitgeber Überwachungskameras aufstellen, ohne den BR zu informieren?Spricht dies nicht gegen den Datenschutz?
Community-Antworten (2)
06.10.2005 um 13:40 Uhr
Siehe hierzu §87 BetrVG 6. Der BR ist nicht nur zu informieren, sondern ist hier in der Mitbestimmung.
07.10.2005 um 18:39 Uhr
Auch wir hatten dieses "Problem" und haben dazu eine BV mit dem AG abgeschlossen. Diese regelt u.a. wer sich die Aufzeichnungen ansehen darf, wann aufgezeichnet wird und wo die Kameras hängen. Die Erfahrung hat gezeigt das diese BV wichtig ist, wichtig vor allem, weil Sie nur das regelt, was der AG darf. Alles andere schließt sich dann von allein aus
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