Erstellt am 06.10.2005 um 11:40 Uhr von Kathi
Siehe hierzu §87 BetrVG 6. Der BR ist nicht nur zu informieren, sondern ist hier in der Mitbestimmung.
Erstellt am 07.10.2005 um 16:39 Uhr von Tina
Auch wir hatten dieses "Problem" und haben dazu eine BV mit dem AG abgeschlossen. Diese regelt u.a. wer sich die Aufzeichnungen ansehen darf, wann aufgezeichnet wird und wo die Kameras hängen. Die Erfahrung hat gezeigt das diese BV wichtig ist, wichtig vor allem, weil Sie nur das regelt, was der AG darf. Alles andere schließt sich dann von allein aus