Erstellt am 22.01.2006 um 14:34 Uhr von BR-Toni
Es dürfen die Persönlichkeitsrechte nicht angetastet werden!
Kameras sind immer ein heikeles Thema.
Erstellt am 22.01.2006 um 14:34 Uhr von Ramses II
Einzelne BR Mitglieder können gar keine Genehmigungen geben. Dies ist immer dem Gremium oder evtl. einem dafür gewählten Ausschuß vorbehalten.
Erstellt am 26.01.2006 um 01:23 Uhr von optimist
Stichwort "gewählter Ausschuss" ist sehr interesssant!!
Wer wählt diesen Ausschuß? Dürfen auch nicht-BR-Mitglieder im Boot sein ? Wie steht es mit externen Fachleuten? Wer trägt die dadurch eventuell entstehenden Kosten ??