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Wann und wie sind Überwachungskameras im Betrieb gesetzeskonform?

BK
BR KM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, in unserem Betrieb wurden von den freigestellten Betriebsratsmitgliedern Kameraüberwachungen der Mitareiter genehmigt.

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Community-Antworten (3)

B
BR-Toni

22.01.2006 um 15:34 Uhr

Es dürfen die Persönlichkeitsrechte nicht angetastet werden! Kameras sind immer ein heikeles Thema.

RI
Ramses II

22.01.2006 um 15:34 Uhr

Einzelne BR Mitglieder können gar keine Genehmigungen geben. Dies ist immer dem Gremium oder evtl. einem dafür gewählten Ausschuß vorbehalten.

O
optimist

26.01.2006 um 02:23 Uhr

Stichwort "gewählter Ausschuss" ist sehr interesssant!! Wer wählt diesen Ausschuß? Dürfen auch nicht-BR-Mitglieder im Boot sein ? Wie steht es mit externen Fachleuten? Wer trägt die dadurch eventuell entstehenden Kosten ??

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