Hallo, ich habe da mal eine Frage: Im Tarifvertrag für den Einzelhandel in S.-H. wurde ausgehandelt, dass es im April einen tariflichen Warengutschein in Höhe von 150 Euro geben soll, alternativ kann das Geld auch für die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden.

Nun hat sich unsere Geschäftsführung "spontan" dazu entschlossen, dass sie die 150 Euro gemeinsam mit dem Aprilgehalt auszahlen. dadurch unterliegt es den Sozialabgaben und es wird natürlich versteuert. Ist das rechtens??? so bleibt ja für jeden viel weniger übrig. Der Warengutschein wäre ja tatsächlich 150 Euro wert gewesen. Wie sieht das rechtlich aus?