Betriebsrat verweigert Urlaub
Hallo ein AN hat aufgrund längerer Krankheit dieses Jahr 10 Wochen Urlaub. Er ist seit Anfang Mai mit seiner Wiedereingliederung fertig und in seiner alten Position wieder beschäftigt. Urlaubs Pläne werden in diesem Betrieb immer Ende des Jahres für das folgende Jahr gemacht. Besagter AN hat nun seinen Urlaubsplan eingereicht, der vom AG genehmigt wurde. Allerdings hat der Betriebsrat den Urlaubsplan mündlich beim AG abgelehnt. Der AN hat als Begründung vom AG gesagt bekommen, dass er nicht mit 6 bestimmten Personen zusammen Urlaub nehmen darf. Problem ist allerdings, dass er dann dieses Jahr gar nicht seine 10 Wochen nehmen könnte. Aufgrund der Krankheit wurde ein Ersatz Mitarbeiter eingestellt der noch bis nach dem Urlaub im Betrieb ist. Also es wäre für Ersatz gesorgt während des Urlaubs. Ich hoffe es ist alles verständlich. Meine Frage ist ob der Betriebsrat den Urlaub ablehnen darf obwohl der AG diesen genehmigt? An wen kann man sich zwecks Hilfe wenden? LG
Community-Antworten (6)
23.05.2021 um 17:42 Uhr
Auf der individualrechtliche Ebene ist nur die Zustimmung des AG zum Urlaubsantrag maßgeblich.
Dem BR würde ich mal fragen, ob er nächstes Jahr wiedergewählt werden will.
23.05.2021 um 18:15 Uhr
Der AG sollte sich diesen übergeschnappten BR mal ganz dringend zur Brust nehmen. Der Betriebsrat hat rechtlich bei vom AG genehmigtem Urlaub rein gar nichts zu melden.
Ich würde den BR mal fragen, aufgrund welches § er sich das Recht herausnimmt, hier einzugreifen. Und anschließend würde ich fragen, ob man sich mit dem AG zusammensetzen will, oder mit einem Anwalt.
24.05.2021 um 01:22 Uhr
" Besagter AN hat nun seinen Urlaubsplan eingereicht, der vom AG genehmigt wurde. " Das alleine zählt und nix anderes. Den Urlaub so antreten wie er vom AG genehmigt wurde und gut ist. Lass uns dann mal wissen wie der BR reagiert hat und sich zur Lachnummer gemacht hat.
25.05.2021 um 10:58 Uhr
Was ist das für ein BR? Der braucht sich nicht wundern, wenn er nicht wieder gewählt wird. Wie auch schon erwähnt, der AG hat den Urlaub genehmigt, somit kann/darf der AN seinen Urlaub nehmen.
25.05.2021 um 12:35 Uhr
Ich befürchte, der Betriebsrat hat den §87 BetrVG nicht gründlich genug gelesen. Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer besteht nur, "wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird." Der Kollege sollte aber sicherheitshalber beim BR nachfragen, ob er den Urlaub tatsächlich abgelehnt hat. Es soll Arbeitgeber geben, die es da mit der Wahrheit nicht so genau nehmen.
Gruß Enigmathika
25.05.2021 um 12:46 Uhr
Was da bisher geschrieben wurde ist alles vollkommen richtig. Der BR hat bei einzelnen Urlaubsanträgen nicht mitzubestimmen. Bei Urlaubsgrundsätzen allerdings schon. Daher ist es möglich, dass es evtl. eine Betriebsvereinbarung zum Urlaub gibt und in dieser irgendetwas geregelt ist, was dem Urlaubsantrag des Kollegen entgegen steht. Also der BR den Urlaub nicht abgelehnt hat, sondern den AG darauf hingewiesen hat, dass das aufgrund der bestehenden Betriebsvereinbarung so nicht geht. Natürlich wäre es auch interessant zu wissen, woher den die Info kommt, dass "der Betriebsrat den Urlaubsplan mündlich beim AG abgelehnt hat". Ist das die Aussage des AG? Denn bei so manchem AG ist es immer der BR der alles blockiert und daran Schuld ist, dass die armen AN unglücklich sind. (Oft weiß der BR davon aber gar nichts).
Also in jedem Fall erstmal Kontakt zum BR aufnehmen, klären ob sie überhaupt was damit zu tun haben (oder ob der AG den BR einfach nur als Ausrede benutzt hat), klären was der Grund sein soll (evtl. bestehende Betriebsvereinbarung) und falls sie wirklich meinen sie könnten (ohne entsprechende Regelung in einer bestehenden Betriebsvereinbarung) bereits genehmigten Urlaub ablehnen, lachen und in Urlaub gehen.
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