Hallo Zusammen,

Wir stehen vor der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters. Die Wahl zur Freistellung von 3 Betriebsratmitgliedern (1060 Mitarbeiter) erfolgt ja durch den neuen Betriebsrat. Kann diese Wahl gleich anschließend nach der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgen oder sollte diese zu einem späteren Zeitpungt sein, da der mit dem Arbeitgeber beraten werden soll. Wie sollte so eine Beratung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden? Kann er von vornherein Betriebsratmitglieder ablehnen?

Danke jetzt schon für gute Ratschläge, da wir auch neu im Betriebsrat sind

Georg