Freistellung von Betriebsratmitgliedern
Hallo Zusammen,
Wir stehen vor der Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters. Die Wahl zur Freistellung von 3 Betriebsratmitgliedern (1060 Mitarbeiter) erfolgt ja durch den neuen Betriebsrat. Kann diese Wahl gleich anschließend nach der Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters erfolgen oder sollte diese zu einem späteren Zeitpungt sein, da der mit dem Arbeitgeber beraten werden soll. Wie sollte so eine Beratung mit dem Arbeitgeber durchgeführt werden? Kann er von vornherein Betriebsratmitglieder ablehnen?
Danke jetzt schon für gute Ratschläge, da wir auch neu im Betriebsrat sind
Georg
Community-Antworten (1)
29.04.2010 um 21:54 Uhr
Eine Beratung soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, seine Personalplanung auf die Veränderung einzustellen. Es muss ja ein Ersatz für die freizustellenden BR-Mitglieder besorgt werden und sowas geht selten von heute auf morgen. Also würde ich dem Arbeitgeber den Vorschlag des BR für die freizustellenden BRM vorlegen und mit ihm abstimmen, wie und wann die Arbeitsübergabe stattfinden kann.
Das kann ja durchaus vor der konstituierenden Sitzung geregelt sein. Wenn der Arbeitgeber grünes Licht gibt, kann die Abstimmung stattfinden. Es ist ja nicht gesagt, dass die freizustellenden BRM schon am nächsten Tag ihre bisherige Arbeit liegen lassen. Da sollten schon betriebliche Belange berücksichtigt werden.
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