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Fortbildung verweigert

TF
Tante Frieda
Mai 2021 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber verweigert mit Hinweis auf Corona eine vom Betriebsrat beschlossen Fortbildung eines Betriebsratsmitgliedes. Was ratet ihr? Wenn das Gremium keine Eier in der Hose hat: kann man individualrechtlich was dagegen tun?

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Community-Antworten (5)

K
kratzbürste

22.05.2021 um 11:27 Uhr

Der AG braucht ein vom BR beschlossenes Seminar nicht genehmigen.

Ist das Seminar denn beschlossen worden? Ist der AG davon "rechtzeitig " informiert worden? Dann würde ich (Eier in der Hose vorausgesetzt) dem AG mitteilen, dass du zum Seminar fährst. Nimm zuvor Kontakt zum Seminaranbieter auf, der kann dir vielleicht behilflich sein.

TF
Tante Frieda

22.05.2021 um 12:55 Uhr

Vielen Dank, genauer hätte ich sagen müssen: was tun, wenn er die Freistellung beziehungsweise die Kostenübernahme verweigert?

K
krambambuli

22.05.2021 um 15:57 Uhr

Das solltest du mit dem Seminaranbieter besprechen. Meist sind das ja nur Drohgebärden. Hinterher zahlen sie doch. Und freistellen braucht der AG dich nicht. Das Seminar ist BR-Arbeit. Und da gilt bekanntlich der Grundsatz der Selbstfreistellung. Seine Waffe ist die Drohung, nicht zu zahlen.

D
DummerHund

22.05.2021 um 23:56 Uhr

Nichts für ungut tante frieda, aber du bist ja nicht neu in dem Forum und darum wundert mich deine Frage etwas. Aber um deine Frage zu beantworten einfach mal dieser Link: https://www.ifb.de/betriebsrat/schulungsanspruch/keine-einigung-mit-dem-arbeitgeber-erzielt. Nun bringst du hier wegen Corona ins Spiel. Auch Seminaranbieter müssen alle Hygienevorschriften einhalten. Ich denke das weiß dein AG auch und schiebt diesen Grund vor. Hier würde ich auch noch mal den Seminaranbieter mit ins Boot holen. Da dies ja ein Grund der Zeitlichen Lage wäre müsste hier die Einigungsstelle zuständig sein. Bekommt der BR hier den Hintern nicht hoch, kannst du fahren. Nur solltest du dem AG dies dem AG auch kund tuhen. Machst du dies nicht würdest du unentschuldigt am Arbeitsplatz fehlen. Weiter muss du damit rechnen das dein Lohn für die Zeit dann nicht gezahlt wird. Dann bist du an dem Punkt wo du alleine tätig werden kannst, indem du dein Lohn einklagst.

B
BRHamburg

23.05.2021 um 13:28 Uhr

Ich bin zwar grundsätzlich deiner Meinung, mit zwei kleinen Einschränkungen. Das eine wäre der Seminarort ( Risikogebiet?) und das andere wäre die Branche (Ansteckungsgefahr für dritte?). Hier könnte der AG im Zweifel Recht bekommen.

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