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Gehalt nach der Freistellungsphase

A
allegra
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

habe eine Frage.

Wenn man nach zwei Amtszeiten Freistellung wieder zurück geht, hat man ja Anspruch auf ein Jahr zur Schulung, bzw. Eingliederung, etc.

Wie sieht das da mit dem Gehalt aus?

Gibt es sonstige Dinge zu beachten, wenn man nicht mehr freigestellt ist?

Sonderurlaub für Nachtdienst z.b. wurde immer gut geschrieben.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Danke...

74004

Community-Antworten (4)

W
wahlvst

29.04.2010 um 20:02 Uhr

Es ändert sich gar nicht, man macht wieder seinen alten Job und erhält weiter sein Geahlt wie während der Freistellung, da man ja auch in der Freistellung bezahlt wude, als ob man "gearbeitet" hätte.

BRM ist ein Ehrenamt, dass nicht vergütet wird. Vergütet wird der AN lt. Arbv/TV

A
allegra

29.04.2010 um 20:39 Uhr

Ok, Grundgehalt ist klar.

Wie ist das mit dem Durchschnitt an Nachtdienst- Feiertagszuschlägen, etc. Ich werde wohl eine Weiterbildung machen und somit die Auflagen hierfür nicht erfüllen.

Gibt es da einen Anspruch in dem Jahr, dass man diese Zuschläge behält?

Interessiert mich nur. Wäre ja auch logisch diese nicht zu haben, aber genau so könnte ich mir vorstellen, dass man sie behält, da man ja auf Station auch wieder eine gewisse Zeit bräuchte, um sich diese Ansprüche zu erarbeiten...

War das zu verstehen?!?hmm...hoffe doch.

Danke für die Hilfe

W
wahlvst

29.04.2010 um 21:31 Uhr

Beim Thema Weiterbildung bist Du dann ganz "normaler" AN, also genau so behandlet wie deine Koll. Du hast nur bei Bedarf einen längeren/ besonderen Weiterbildungsanspruch. Aber auch nur dafür, nicht betreffend der Bezahlung

A
allegra

29.04.2010 um 22:06 Uhr

ok, danke für die Info!!!

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