Hallo,

habe eine Frage.

Wenn man nach zwei Amtszeiten Freistellung wieder zurück geht, hat man ja Anspruch auf ein Jahr zur Schulung, bzw. Eingliederung, etc.

Wie sieht das da mit dem Gehalt aus?

Gibt es sonstige Dinge zu beachten, wenn man nicht mehr freigestellt ist?


Sonderurlaub für Nachtdienst z.b. wurde immer gut geschrieben.

Kann mir jemand was dazu sagen?

Danke...