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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wiederbesetzung nach Kündigung durch AN

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EinzelhandelsBR
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Vorsitzende unseres ersten Betriebsrats in einer Einzelhandelsfiliale. (Es gibt einen Gesamtbetriebsrat). Wir waren noch nicht auf Fortbildung, haben aber schon eine aktuelle Frage: Eine Teilzeitkollegin hat gestern gekündigt. Die Stelle wird wahrscheinlich gestrichen oder durch eine Stelle mit weniger Stunden ersetzt. Wir wollen, dass die Stelle ohne Abstriche ersetzt wird. Können wir da etwas tun? Gleichzeitig möchte ein anderer Kollege seine Stunden reduzieren von 30 auf 20 Wochenstunden, weil er auch freiberuflich arbeitet und dafür mehr Zeit haben möchte. (Er ist auch Betriebsrat) Können wir da etwas tun, dass die Stunden nicht ganz verschwinden? Wir fänden es natürlich am besten, wenn jemand eingestellt würde mit den Stunden der gekündigten Kollegin + den zehn Stunden des Kollegen. Stellenabbau wird noch lange unser Hauptthema sein. Kann mir dazu jemand ein gutes Buch oder einen Link dazu empfehlen?

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Community-Antworten (1)

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DonJohnson

29.04.2010 um 14:51 Uhr

Eine Teilzeitkollegin hat gestern gekündigt. Die Stelle wird wahrscheinlich gestrichen oder durch eine Stelle mit weniger Stunden ersetzt. Wir wollen, dass die Stelle ohne Abstriche ersetzt wird. Können wir da etwas tun? Nicht direkt, aber sollten daraus resultierend Überstunden anfallen, könntet ihr diese eben nicht genehmigen...

Gleichzeitig möchte ein anderer Kollege seine Stunden reduzieren von 30 auf 20 Wochenstunden, weil er auch freiberuflich arbeitet und dafür mehr Zeit haben möchte. (Er ist auch Betriebsrat) Können wir da etwas tun, dass die Stunden nicht ganz verschwinden? Die Stunden kann nur er individualrechtlich kürzen lassen (§ 8 TzBfg - Teilzeit Befristungs Gesetz). Und diese Stunden "sichern" geht leider auch nicht - siehe oben

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