Arbeitsweg
Hallo, ein Kollege ist seit 8 Jahren bei uns. Wir haben einen zweiten Standort der etwa 110 Km von uns entfernt ist.
Nun sagt der AG dass dieser Kollege ab sofort, wegen seiner besonderen Kenntnisse nur noch an diesem Standort eingesetzt wird. Das bedeutet für diesen Kollegen pro Tag mindestens 3 Stunden Fahrzeit Hin und zurück
Meine Frage
- Darf das der AG so ohne weiteres?
- müssen wir als 3er BR dabei gefragt werden?
- muss der AG ein Fahrzeug zur Verfügung stellen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Waupe
Community-Antworten (5)
29.04.2010 um 09:39 Uhr
- jein - was steht im Arbeitsvertrag als Einsatzort des Kollegen (Wenn nur der erste Standort dann darf der AG das nicht ohne eure Zustimmung/Änderungskündigung!)
- jein - siehe unter 1.)
- nein! Währe aber verhandelbar.
29.04.2010 um 10:33 Uhr
Ist ja auf jeden Fall eine Versetzung, also Mitbestimmungspflichtig. Könnt also wiedersprechen !
29.04.2010 um 10:33 Uhr
Hallo Waupe,
dies ist eine Versetzung und Ihr habt nach § 99 BetrVG ein MBR. Ihr könnt zu einer Versetzung allerding nur mit den in § 99 BetrVG aufgeführten Gründen eure Zustimmung verweigern.
MfG Angie
29.04.2010 um 10:51 Uhr
Forentroll
Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung.
Also § 99 BetrVG, betreffend notweniger Änderungskündigung stimme ich dir zu, da müsste man in den ArbV sehen, ob im ArbV ein Arbeitsort vermerkt ist. Dieses betrifft aber nicht den § 99 BetrVG, sondern nur die Frage "Einschränkung des Direktionsrechtes des AG, JA oder NEIEN"
29.04.2010 um 11:21 Uhr
@ Forentroll
was steht im Arbeitsvertrag als Einsatzort des Kollegen Wenn nur der erste Standort dann darf der AG das nicht ohne eure Zustimmung/Änderungskündigung!
Du wirfst hier definitiv zwei Sachen durcheinander.
Wie erwin schon gesagt hat, kann eine laut Vertrag zulässiger Einsatz am anderen Arbeitsort immer noch eine Versetzung nach §95 / §99 BetrVG sein (bzw. ist es in diesem Fall definitiv - länger als 1 Monat!). Insofern kann der AG bei fehlender Zustimmung des BR die Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag einrahmen und an die Wand hängen, mehr aber auch nicht. Außerdem ist in diesem Fall (so komisch es auch klingt) auch der BR des aufnehmenden Betriebes bei der Einstellung zu beteiligen (Das BAG ist in ständiger Rspr. von dem Erfordernis abgerückt, dass überhaupt ein Arbeitsverhältnis begründet wird. Vielmehr kommt § 99 immer dann zur Anwendung, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den im Betrieb beschäftigten AN den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen; auf das Rechtsverhältnis, in dem diese Personen zum AG stehen, kommt es nicht an / DKK), dieser muss also auch noch zustimmen!
Umgekehrt ist der Einsatz des AN am andern Ort trotz Zustimmung der beiden BR bei fehlender vertraglicher Vereinbarung möglicherweise immer noch Individualrechtlich unzulässig, aber das ist dann das Problem des AN. Der BR hat darauf keine Rücksicht zu nehmen.
Nebenbei wäre auch noch der Begriff "anderer Standort" zu klären. Anderer Betrieb im selben Unternehmen oder anderes Unternehmen?
Nachtrag: @Chamäleon (wieder diese verfl*** 7 - Wann nimmt man diesen Käse endlich wieder raus?) Nicht unbedingt: Das wäre dann u.U. eine Kündigung, und damit doch wieder BR.....
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