Abmahnung wegen zu kurzer Pause
Hallo, Mein AG droht mir mit einer Abmahnung weil ich angeblich Arbeitszeitbetrug begangen haben soll.Meine Arbeitszeit beginnt 5:45 Uhr und ich habe 12:30 Uhr Feierabend gemacht. Dazwischen habe ich 9:45 Uhr 15 Minuten Pause gemacht. Ich wäre über den 6 Stunden und habe nur 15 Minuten Pause gemacht das wäre Abreitszeitbetrug. Was kann ich nun machen ??
Community-Antworten (20)
21.05.2021 um 09:29 Uhr
Zu erstmal deine Pausenzeiten einhalten. Den Betrug kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Wie viel Pause würde dir für den Tag von AG Seite berechnet?
21.05.2021 um 09:46 Uhr
In der 8h Schicht habe ich 45 min Pause. An diesem Tag bin aber 12:30 Uhr gegangen wegen einem dringenden Termin. Das heist ich habe nur 15 min Pause gemacht in der Zeit von 5:45 Uhr -12:30 Uhr. Mein AG meint ich hätte in dieser Zeit 30 min Pause machen müssen da ich über den 6h wäre.
21.05.2021 um 10:08 Uhr
Wenn Du länger als 6 Stunden gearbeitet hast, gibt das Arbeitszeitgesetzt vor, dass hier mind. 30 Minuten Pausen zu machen sind. Dein Verhalten ist ein klarer Verstoß gegen dieses Gesetzt.
Einen Arbeitszeit-Betrug hieraus zu konstruieren, wenn man weniger Pause gemacht hat ist aber schwer nachvollziehbar.
Was kannst Du jetzt machen ?
- Abmahnung entgegennehmen und dir einen Lachen, da diese Abmahnung vor Gericht bei einer möglichen Kündigung in Zukunft wohl keinen Wert hätte
- Falls vorhanden, mit dem Betriebsrat in euerm Unternehmen reden, ob man diese Sache nicht mündlich regeln kann
- Abmahnung entgegennehmen und eine Klage beim Arbeitsgericht wg. Rücknahme dieser Abmahnung stellen.
21.05.2021 um 10:21 Uhr
Wenn mal alle ArbGeb so auf die Einhaltung von Pausen- und Arbeitszeiten achten würden, wäre dass eine echt grandiose Sache.
Im Moment hat dein ArbGeb ja nur mit einer Abmahnung gedroht. Also: ruhig bleiben und dann nach Pkt. 1 von Hamburger84.
21.05.2021 um 10:25 Uhr
solange er droht ist alles ok. Wenn es der erste Verstoß von Dir gegen ein Gesetz ist, dann würde eine solche Abmahnung eh nie irgendeine ernste Wirkung entfalten. Ansonsten halt Dich in Zukunft an die gesetzlichen Vorgaben. Wenn Dein AG auf diese Dinge achtet finde ich das sehr gut. Aber wiese machst Du bei 8h denn 45min Pause, habt ihr das in einer BV so geregelt?
21.05.2021 um 10:35 Uhr
Arbeitszeitbetrug ist es nicht, den dann müsstest Du Pause machen obwohl du für Arbeit eingestempelt bist. Du arbeitest ja wenn Du eingestempelt bist, somit würde ich mir da gar keine Sorgen machen. Eine Abmahnung kann schon sein, wenn der AG dich wegen Nichteinhaltung der Pausenvorgaben abmahnt. Das muss Dir dann aber auch bekannt sein, das Du dich daran halten musst z.B. durch BV Aber das lässt sich doch einfach lösen: halte Dich an die Pausenvorgaben. Ansonsten AzG: nach spätestens 6 Std Arbeit musst Du 30 Min Pause einlegen, danach kannst Du weiterarbeiten. Du Kannst natürlich auch in den 6 Stunden irgendwie 2x 15 Min. machen, nur länger als 6 Stunden ohne 30 Min. Pause darfst Du nicht arbeiten.
21.05.2021 um 10:46 Uhr
Also erst einmal: Arbeitszeitbetrug ist, wenn Du dir Arbeit bezahlen lässt, die du nicht geleistet hast. Zuviel zu arbeiten, ist kein Betrug.
Aber: Du hättest 30 Minuten Pause machen müssen. Das nicht zu tun , ist eine Ordnungswidrigkeit und kann (!) geahndet werden.
Hamburger84 hat alles Wesentliche bereits geschrieben
21.05.2021 um 10:52 Uhr
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Da werde ich eben die Abmahnung mit einem lächeln entgegen nehmen wenn dies dann sein sollte. @rtjum ja das steht so in der BV das wir eine zusätzliche Pause von 15 min haben , da wir ein Lager mit Großteilen sind und da eine zusätzliche Pause angebracht ist bei schwerer Tätigkeit
21.05.2021 um 12:07 Uhr
"Eine Abmahnung kann schon sein, wenn der AG dich wegen Nichteinhaltung der Pausenvorgaben abmahnt. Das muss Dir dann aber auch bekannt sein, das Du dich daran halten musst z.B. durch BV"
Wenn ich Dich richtig verstehe, könnte der AG den AN nur abmahnen, wenn in einer BV die Einhaltung der Pausenzeit "gefordert" wird. Diese Ansicht halte ich (Sorry!) für ziemlich absurd.
21.05.2021 um 12:28 Uhr
diese Ansicht vertritt ein RA der Seminare für BR gibt, weil der AG verpflichtet ist für die Einhaltung des AZG zu sorgen, auch für die Einhaltung von BV. Wenn der AG also durch Anweisungen zur Einhaltung des AZG oder ggf. zur Einhaltung einer BV auffordert und der AN dem nicht nachkommt, dann kann das bis zur Ermahnung, Abmahnung und Kündigung führen. Wenn das nicht ginge, wie soll der AG den dann das AZG oder eine BV durchsetzen, wenn ein AN dem nicht nachkommt? Einfach jeden AN machen lassen wie er will?
@celestro "Wenn ich Dich richtig verstehe, könnte der AG den AN nur abmahnen, wenn in einer BV die Einhaltung der Pausenzeit "gefordert" wird. Diese Ansicht halte ich (Sorry!) für ziemlich absurd." --> bezogen über die übergesetzlichen 15 Min. muss es dafür ein Regelung geben die verbindlich ist, z.B. eine BV --> für die gesetzlichen Regelungen Bedarf es keiner weiteren Abmachung wie z.B. BV
21.05.2021 um 12:36 Uhr
https://www.kluge-arbeitsrecht.de/wissen/pausen/
"Immer wieder kommt es vor, dass sich Arbeitnehmer nicht an die Pausenregelungen halten und gar keine Pause machen. Wird dem Arbeitgeber das bekannt, wird er häufig erstmal nur darauf hinweisen, dass die Pausenzeiten einzuhalten sind. Es kann aber auch direkt eine Abmahnung erfolgen."
von "der AG muss den AN vorher zur Einhaltung auffordern, z.B. durch eine BV" steht da nichts. Macht mMn auch gar keinen Sinn, denn was heißt das für Betriebe ohne BR?
21.05.2021 um 16:24 Uhr
Zitat von celestro: "von "der AG muss den AN vorher zur Einhaltung auffordern, z.B. durch eine BV" steht da nichts. Macht mMn auch gar keinen Sinn"
Das ist grundsätzlich richtig, aber es kann durchaus sein dass es in diesem Fall nicht so einfach ist. Wer sagt denn dass Rio2011 sich aussuchen kann, wann und wie lange er Pause macht? Nehmen wir mal an die Pausenzeiten sind organisatorisch auf die Arbeitsabläufe abgestimmt und es wird standardmäßig um 9.45 Uhr 15 Min Frühstückspause und um 12.30 Uhr 30 Min Mittagspause gemacht. Kann Rio2011 dann einfach so seine Frühstückspause um 15 Min verlängern, auch wenn dadurch dann Arbeitsabläufe gestört bzw. verzögert werden? In diesem Fall wäre es schon erstmal am AG die längere Pause überhaupt erst zu ermöglichen.
21.05.2021 um 17:11 Uhr
Wer sagt denn dass Rio2011 sich aussuchen kann, wann und wie lange er Pause macht?
Niemand! Das ist angesichts der Faktenlage mMn aber auch völlig irrelevant:
"Meine Arbeitszeit beginnt 5:45 Uhr und ich habe 12:30 Uhr Feierabend gemacht."
da sind 9:45 Frühstückspause und 12:30 Mittagspause äußerst unwahrscheinlich. Und ein "ich habe ja gar keine Möglichkeit, die Pause zu machen" wurde hier nirgends erwähnt.
21.05.2021 um 17:50 Uhr
Zitat von celestro "Wer sagt denn dass Rio2011 sich aussuchen kann, wann und wie lange er Pause macht? Niemand! Das ist angesichts der Faktenlage mMn aber auch völlig irrelevant: "Meine Arbeitszeit beginnt 5:45 Uhr und ich habe 12:30 Uhr Feierabend gemacht." da sind 9:45 Frühstückspause und 12:30 Mittagspause äußerst unwahrscheinlich"
Zitat von Rio2011 "In der 8h Schicht habe ich 45 min Pause. An diesem Tag bin aber 12:30 Uhr gegangen wegen einem dringenden Termin. Das heist ich habe nur 15 min Pause gemacht in der Zeit von 5:45 Uhr -12:30 Uhr."
Warum sind da 9:45 Frühstückspause und 12:30 Mittagspause äußerst unwahrscheinlich? Dass das an besagtem Tag nicht sein kann, ist ja klar da ist er ja wegen einem Termin früher gegangen.
21.05.2021 um 18:19 Uhr
"Warum sind da 9:45 Frühstückspause und 12:30 Mittagspause äußerst unwahrscheinlich?"
Logik!
"Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ... zu unterbrechen. §4 ArbZG"
weiter
"Meine Arbeitszeit beginnt 5:45 Uhr"
d.h. um 11:45 überschreitet er schon die 6 Stunden.
21.05.2021 um 20:26 Uhr
Ähh der Ag kann ja erstmal viel behaupten, wenn er es denn nachweisen kann. Dazu müsste er ja, laut Gesetz, deine Arbeitzeit elektronisch erfassen. Hat er dass getan?? Wenn ja, soll er das belegen. Da du zu wenig Pause gemacht hast und er oder dein VG dieses nicht sichergestellt hat, könnte er auch im Falle eines Falles belangt werden. Sollte er allerdings die AZ nicht elektronisch erfasst haben, gibt es noch mal ein aufn Deckel aber dann Richtig, weil warscheinlich ja nicht nur deine AZ nicht Elek. erfasst worden ist.
22.05.2021 um 01:07 Uhr
@jimbob2019
Sorry, aber angesichts des Eingangsposts ist Dein ganzer Kommentar erst einmal nur totaler Unfug.
22.05.2021 um 15:29 Uhr
@celestro: Ok das erklär mir mal. Der AG wirft den AN Arbeitzeitbetrug vor und möchte Ihn deswegen abmahnen. Der AN sagt : Nö is nich so. Wenn ich der AN wäre , müsste der AG mir dieses durch Nachweise ermal belegen. Denn der AG darf nur das Abmahnen was er auch Nachweisen kann. Weil behaubten kann man ja viel.
22.05.2021 um 17:24 Uhr
Ein User kommt und sagt: "mein AG droht mit Abmahnung" und aus der Geschichte wird klar, dass er sich tatsächlich nicht an die Pausenzeit gehalten hat. Wie könnte der AG jetzt davon überhaupt erfahren haben?
Also alle Szenarien, deren Wahrscheinlichkeit größer ist, als das mich ein Blitz trifft wie z.B.:
in der Perso ging eine Lampe an und dann wurde das geprüft
oder
der VG hatte dem MA erlaubt, früher zu gehen und hat sich dann mal angeschaut wieviel Pause gemacht wurde
würden unweigerlich (es liegen elektronische Beweise vor / es gibt Zeugen) dazu führen, das man hier als MA gaaaaaaanz kleine Brötchen backen sollte.
22.05.2021 um 17:28 Uhr
Es bleibt trotzdem bei dem was celestro sagt...
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