Erstellt am 28.04.2010 um 20:50 Uhr von erwin
Gabino
1. Nein, es sei er macht es selbst
2. der BR ist keine Verein, hat also keine Kasse und damit auch keinen Kassnwart.
Ideen haben mache :-))
Erstellt am 28.04.2010 um 21:50 Uhr von Lotte
Hallo Gabino,
vielleicht solltet Ihr Euren BRV mal auf eine BRV Schulung schicken... Das, was Du hier und in dem anderen Thread schilderst sind Fürsten Allüren, wenn er dazu nicht die gesetzlichen Bestimmungen wahrt. Habt Ihr eine Kommentierung des BetrVG? Dann solltest Du Dir mal § 26 BetrVG mit Kommentierung durchlesen.
Hier steht auch ein wenig dazu: http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg026.html
Erstellt am 28.04.2010 um 23:39 Uhr von peters
*räusper*
Ich frag mich grad, welche gesetzlichen Bestimmungen es für die Wahl eines Schriftführers im BR gibt...
Erstellt am 29.04.2010 um 00:58 Uhr von rainerw
@peters
hüstl- hüstl
willst Du auch die Antwort..... es gibt keine.
Wer die Niederschrift aufzunehmen hat, ist im Gesetz nicht bestimmt. Es empfiehlt sich möglichst schon in der konstituierenden Sitzung (vgl § 29 Rn 2 ff ), einen Schriftführer zu bestellen.
Soweit ein Auszug aus § 34 Rn 9
Jetzt könnten wir darüber sinieren wie wir das Bestellen auslegen. Einfach bestimmen.... haut nicht hin, wenn man es einem auf´s Auge drückt der es patout nicht will oder kann.
Möglichkeit 2: Es wollen zwei oder drei Personen Schriftführer werden.........
So macht man es also demokratisch.., fragt einmal rum....... wenn sich einer meldet rufen alle schnell einverstanden(damit man es nicht selber wird) und schon hat man eine Wahl gehabt ohne das es gesetzlich festgeschrieben ist. (Und der BRV pustet durch, denn sonst wäre er dafür verantwortlich)........................................................................................................................................................................upps, für die Ordnungsmäßigkeit der Sitzungsniederschrift ist der BRV verantwortlich. Da haben wir ja in Rn. 11 dann doch noch ne halbe Regelung getroffen.
Und das kannste nicht mal schnell ergoogeln. Wenn das erwin wüsste-Grins-
Erstellt am 29.04.2010 um 08:49 Uhr von rkoch
Abgesehen davon tritt der BR immer als Gremium auf, und was auch immer der BR (auch intern) machen möchte, tut er üblicherweise durch Beschluß. Bei internen Akten kann der BR natürlich machen was er will, solange alle BRM damit einverstanden sind. Einschränkungen davon ergeben sich einzig aus dem BetrVG (z.B. Wahl des Vorsitzenden, Festlegung der Tagesordung, etc.).
Insofern: Da es keine Regeln gibt, wie Schriftführer und Kassenwart eingesetzt werden, habt ihr freie Hand. Der BRV hat aber Kraft Gesetz nicht die Macht hier irgendetwas im Alleingang zu machen.
PS: Kassenwart ????? Wofür braucht ein BR einen Kassenwart? Der BR hat per Definition kein Geld, was soll der Kassenwart also tun? Wenn ihr intern 'ne Kaffeekasse aufmacht, dann nicht als BR sondern als Kumpels, also gibt es i.d.R. offiziell dieses Amt nicht - und insofern hat der BRV da noch nicht einmal Amtsrechte.
Erstellt am 29.04.2010 um 09:05 Uhr von Camäleon
bestimmen geht gar nicht. In letzter konsequenz , wenn sich keiner bereit erklärt , schreibt der Vorsitzende selbst.
Lotte
das mit der Kasse wird er auch auf einer Schulung nicht lernen.
Erstellt am 29.04.2010 um 09:21 Uhr von Lotte
peters,
die gesetzliche Bestimmung ist doch, dass er nur im Rahmen der gefassten Beschlüsse handelt...;-)))