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Audit Verfahren mit möglichen Konsequenzen

P
Padamo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, bitte nicht steinigen- habe auf Anhieb nichts vergleichbares an Thema gefunden. Und es handelt sich um eine generelle Frage, das der BR ein weitreiches Mitbestimmungsrecht hat in den Details ist klar. Bei uns möchte das Unternehmen alle Abteilungsleiter als auch Teamleiter einem Audit unterziehen, also einem Eignungstest. Nun handelt es sich aber weder bei den Abteilungsleitern noch um bei den Teamleitern um neu ernannte MA, sondern dies sind alles Personen, die bereits mehr als zwei Jahre ihre Funktionen innehaben und, soweit uns gespiegelt, es in der Vergangenheit noch keine Diskussion um Eignung bzw. Qualifikation gab. Dieses Audit hat den Hintergrund einer Umstrukturierung, man will Bereiche zusammenführen und dadurch logischerweise Personal einsparen. Die Frage ist also, ob das Unternehmen wirklich rechtlich in der Lage ist, solch ein Audit durchzuführen, wenn bislang wie bereits erwähnt, es keinerlei Beanstandungen an den betroffenen Funktionen gab.

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe und Tipps.

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Community-Antworten (2)

F
Fairlight

09.05.2012 um 15:40 Uhr

Laut Fitting § 94 Rn 26 sind auch solche Audits (welche ich mal als Potetialanalyse auffasse) mitbestimmungspflichtig. Also darf der ArbGeb. da nicht einfach loslegen, ohne den BR zu involvieren.

Btw. ist die ganze Geschichte einigungsstellenfähig. Der Hinweis darauf sollte Euren Chef schnell an den Verhandlungstisch mit Euch bewegen.

Von meinem Gefühl her würde ich sogar sagen, dass hier eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung im Bereich des Möglichen liegt.

G
gironimo

09.05.2012 um 23:33 Uhr

sehe ich im Grunde auch so. So wie Du den Fall schilderst ist Audit ganz klar mit Personalbeurteilung gleichzusetzen.

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