Erstellt am 28.04.2010 um 17:16 Uhr von Petrus
> In unserem 17köpfigen Gremium herrscht die Meinung
Dann frag doch mal, wie sie ihre Meinung begründen!
> im Gesetz nur für den Betriebsausschuss
so ist es.
Wenn die Mehrheit natürlich der Meinung ist, dass der BRV in jedem Ausschuss sein muss, können sie ihn da überall rein wählen...
Erstellt am 28.04.2010 um 18:07 Uhr von wahlvst
Erkläre ihnen einmal, das i.d.R. auch BRV und Stellvertreter keine gespaltene Persönlichkeiten sind / haben, (oder vielleicht doch ;-)) ) daher dieser faktisch nicht möglich ist.
Hier scheint dringender Schulungsbedarf zu bestehen oder für den Anfang einmal das BetrVG etwa szu lesen, dort steht alles klar drin.
Letztlich werden die Mitglieder der Ausschüsse gewählt. Dann seid ihr ALLE gefordert und am sagen, wenn ihr NEIN sagt und das mit einfacher Mehrheit sind BRV und Stellvertreter außer im BA in KEINEM Ausschuss. Ganz einfach!
Und wenn soclhe falschen Aussagen vom BRV oder Stellvertreter kommen kann man denen auch erklären dass man auch BRV und Stellvertreter neu wählen kann.