BR für ausländische Tochterunternehmen
Hallo Foris, unser Unternehmenssitz ist in Deutschland, Rechtsform ist AG. Es gibt drei Tochtergesellschaften: eine in Österreich (GmbH), eine in Ungarn (KFT) und eine in England (LTD). Wie ist denn das jetzt mit dem Betriebsrat? Haben die Tochterunternehmen ein Anrecht dem BR der AG zuzugehören oder wählt jede Tochter seinen eigenen BR? Es wäre ja Wahnsinn, wenn sich der BR der AG auch mit ausländischem (Arbeits)Recht und Tarifverträgen befassen müsste.
Community-Antworten (1)
28.04.2010 um 18:29 Uhr
die ausländischen Töchter bekommen ihre Mitarbeitervertretungen nach dortigem Recht. Gemeinsam könnt ihr dann einen EuroBR nach EBRG gründen.
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