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Ersatzmitglied

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Laboe
Jan 2018 bearbeitet

Darf ein Ersatzmitglied bei den Wahlen zum Vorsitzenden und seinem Stellvertreter mitwählen, wenn ein Mitglied des Wahlvorstandes in Urlaub ist?

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Community-Antworten (5)

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Petrus

28.04.2010 um 18:37 Uhr

Ja. Nur gewählt werden geht nicht.

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peters

29.04.2010 um 02:10 Uhr

räusper

Gegenfrage: Meintest du wirklich ein Mitglied des Wahlvorstandes oder des Betriebsrats? Und welcher Vorsitzende wird gewählt, der vom Wahlvorstand oder vom BR?

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Laboe

29.04.2010 um 10:44 Uhr

Nach unserer Wahl ist ein Mitglied des Wahlvorstandes in Urlaub.Es werden der Vorsitzende und sein Stellvertreter des zukünftigen Br gewählt.

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peters

29.04.2010 um 12:58 Uhr

Sorry, aber ein Mitglied des Wahlvorstands hat mit der Wahl des BRV nix zu tun, es sei denn, es wurde in den BR gewählt. Dann wäre aber ein Ersatzmitglied des BR und nicht des WV einzuladen.

@Petrus, daher könntest du deine Antwort nochmal überdenken.

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Petrus

29.04.2010 um 13:43 Uhr

@peters: Wenn der "Wahlvorstand" in der Frage kein Vertipper ist, hast Du sowas von recht...

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