@ Don Johnson
Wenn der BRV trotz ein viertel Mehrheit des BR einen Tagesordnungspunkt nicht zulässt, könnte das schon in Richtung Verletzung gesetzlicher Pflichten BetrVG §23 gehen. Kommt aber denke ich auch darauf an um was für einen Tagesordnungspunkt es geht. Beispiel: Wurde dieser Punkt schon zigmal behandelt ohne Ergebnis....

Zum Punkt "Rüffel" möchte ich noch sagen: Klar ist es besser wenn die BR Kollegen sich vielleicht erstmal mit dem BetrVG befassen. Aber gerade für neue im BR ist das zum einen nicht immer einfach und zum anderen sind die Kommentare sei es Fitting oder Erfurter ja meistens wesentlich wichtiger!! Und da kommst Du ohne vorher wenigstens den BR1 besucht zu haben fast nicht durch. Ok klar formulierte Fragen wären auch besser aber wie gesagt ruhig auch mal eine klare Antwort geben anstatt den Kollegen im "Regen" stehen zu lassen.