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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tagesordnung zweiter Teil

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Vannelle
Nov 2016 bearbeitet

@ Don Johnson Wenn der BRV trotz ein viertel Mehrheit des BR einen Tagesordnungspunkt nicht zulässt, könnte das schon in Richtung Verletzung gesetzlicher Pflichten BetrVG §23 gehen. Kommt aber denke ich auch darauf an um was für einen Tagesordnungspunkt es geht. Beispiel: Wurde dieser Punkt schon zigmal behandelt ohne Ergebnis....

Zum Punkt "Rüffel" möchte ich noch sagen: Klar ist es besser wenn die BR Kollegen sich vielleicht erstmal mit dem BetrVG befassen. Aber gerade für neue im BR ist das zum einen nicht immer einfach und zum anderen sind die Kommentare sei es Fitting oder Erfurter ja meistens wesentlich wichtiger!! Und da kommst Du ohne vorher wenigstens den BR1 besucht zu haben fast nicht durch. Ok klar formulierte Fragen wären auch besser aber wie gesagt ruhig auch mal eine klare Antwort geben anstatt den Kollegen im "Regen" stehen zu lassen.

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Community-Antworten (6)

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DonJohnson

28.04.2010 um 15:30 Uhr

@Vannelle Was deine Einschätzung des 23 an geht, bin ich aber sowas von auf deiner Seite, das glaubste gar nciht. Es wäre aber dann auch zu sehen, ob neue BRM bereit und in der Lage sind, das durchzuziehen - allerdings kenne ich das Gremium nciht und möchte von daher nciht mutmaßen...

Bezüglich "Rüffel" Na, ich habe den Fragesteller doch gar nciht gerüffelt. Das Fragen (besonders am Anfang) schwer zu formulieren sind, ist schon klar. Genau genommen wollte ich dich zum nochmaligen Überdenken deiner Antwort bewegen, was ja auch geklappt hat... Ich würde sogar soweit gehen, dass lediglich BR1 nciht ausreichend ist, aber auch das ist lediglich meine Meinung...

Ok klar formulierte Fragen wären auch besser aber wie gesagt ruhig auch mal eine klare Antwort geben anstatt den Kollegen im "Regen" stehen zu lassen. Ich denke nciht, dass ich je einen Kollegen habe im "Regen" stehen lassen. Auch in diesem Fall nicht...

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Vannelle

28.04.2010 um 15:39 Uhr

@ Don Johnson Du erinnerst mich an einen Seminarleiter den ich mal hatte. Der hat Fragen grundsätzlich mit mit Gegenfragen beantwortet bzw. uns schön selber suchen lassen um uns dann am Ende die vollständige richtige Antwort zu geben. Finde ich in einerm Seminar auch gut und lehrreich. Nur hier in dem Forum fände ich eine klare schnelle Antwort grad für Neue besser. Und wenn ich zu jemanden sage diese Antwort ist falsch, dann sollte halt auch dir richtige folgen oder? Aber das Thema hatten wir ja schon mal g

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DerAlteHeini

28.04.2010 um 21:30 Uhr

Vannelle Ob hier ein Verfahren nach § 23 BetrVG erfolgreich wäre, wage ich zu bezweifeln, wobei es unerheblich sein dürfte um welchen Tagesordnungspunkt es geht. Auch sehe ich nicht, dass der Vors. des Gremiums BR, wenn er nicht ein beantragtes Thema mit in die Tagesordnung aufnimmt, eine Pflichtverletzung gem. § 23 BetrVG. Hier handelt der Vors. nicht als BR Mitglied sondern als Amtsträger, also als Vors. des BR. Diesen Amtsträger kann der BR selber schnell zur Ordnung rufen, in dem er nämlich den Vors. abwählen.

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peters

28.04.2010 um 21:46 Uhr

" Diesen Amtsträger kann der BR selber schnell zur Ordnung rufen, in dem er nämlich den Vors. abwählen."

...was allerdings mit einem Viertel der Stimmen nicht geht. Wenn also der BRV etwas mehr als die Hälfte des Gremiums auf seiner Seite hat, kann ihm nach deinem Vorschlag nix passieren, wenn er einen vorgeschlagenen TOP ablehnt.

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DonJohnson

28.04.2010 um 22:07 Uhr

Oh Heini... Bitte bitte...

peterS Da sehe ich noch nicht mal das Problem, sondern dort, dass er es dennoch nicht macht, obwohl er müßte und ich glaube darum geht es hier, oder siehst du das anders???

Vannelle *Nur hier in dem Forum fände ich eine klare schnelle Antwort grad für Neue besser. * Und genau das sehe ich eben anders. Ich will dir auch gerne erklären warum: Hier findet keine Rechtsberatung statt. Hier ist ein Forum um Erfahrungsaustausch zu machen und auch um neuen BRM ein wenig auf die Sprünge zu helfen. Eventuelles Wissen der Antwortgeber ist mit unter wenig hilfreich, da es dann "geerbtes" Wissen ist und nicht selbst herausgefundenes Wissen. Es bleibt auch nciht so lange sitzen als wenn man es wirklich richtig lernt. Sei es durch raus suchen oder durch Diskussion oder bei Erklärungen. Meiner Meinung nach ist es so, dass wenn der Fragende einen "quicky" haben will, soll er nen Anwalt für Arbeitsrecht befragen. Will er unsere Erfahrungen oder Meinungen, und dazu noch einen eventuellen "Aha Effekt", ist er IMHO hier genau richtig...

Nenne mich engstirnig, aber so sehe ich das ;-)))

P.S. Glückwunsch zu dem Dozenten - so oft findet man die leider auch nciht ;-)))

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Vannelle

29.04.2010 um 09:41 Uhr

@Don Johnson Vom Grundsatz stimme ich Dir ja zu und auch das mit dem Erfahrungsaustausch nur grad neue BR`s stehen erstmal vor einer großen Wand und für die wäre es vielleicht eher hilfreich, wenn man Ihnen das erste Loch bohrt den rest der Öffnung müssen Sie dann schon selber machen.......

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