§ 78a für Ersatzmitglieder JAV ?
Gelten die Weiterbeschäftigungsvorschriften des §78 a auch für Ersatzmitglieder der JAV?
Community-Antworten (2)
28.04.2010 um 14:49 Uhr
Hallo Meistermacher,
sobald das Ersatzmitglied als vorübergehende Vertretung der JAV im Einsatz war, gilt dieser § ein Jahr lang. Für jeden neuen Vertretungszeitraum wieder ein Jahr.
MfG Angie
28.04.2010 um 16:54 Uhr
Und da auch ein JAVi mal Urlaub hat, sollte der Vertretungsfall im Laufe des Jahres auch eintreten...
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