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Auzubildende (JAV) anschließend befristeter Vertrag - falls BR zustimmt verfällt ihr dann der §78a BetrVG?

B
bauchi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben, Folgende Problemsituation. Wir haben zwei Azubinen die im Juni ihre Mündliche Prüfung absolvieren, Ihnen wurde von der GF mitgeteil sie werden nicht übernommen.(Klausel im Tarivvertrag Übertarifliche Ausbildung, keine Übernahmegarantie) Ein anschließendes Gespräch der beiden beim GF brachte jeweils einen Befristeten Vertrag von 4 Monaten für die beiden. Gut soweit. Der Betriesrat hat diese Zustimmung der Befristete Verträge bereits im Email. Das Problem ist, die eine Azubine ist JAV, also mit dem 78a sowieso gesichert. Wir wollen aber beide sichern ist unser primäres Ziel. Wenn der Betriebsrat jetzt der Anhörung zustimmt verfällt ihr dann der 78a, den Sie den 2 Wochen vor der Prüfung ziehen will?. Wer kann mir hierzu noch ein paar tipps geben.

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Community-Antworten (1)

T
tamirasun

02.04.2007 um 12:58 Uhr

Hallo bauchi...

also ich habe Deine Frage jetzt nochmal gelesen...

Aber wenn ich recht verstehe, will der Betriebsrat den 4Monatsverträgen erstmal zustimmen um damit auch die andere Azubine zu sichern...dann hat soweit ich das verstanden habe, die JAV-Azubine erst vor den 78a Antrag zu stellen...

Kann gut gehen, muß aber nicht.

Mein Gefühl sagt mir, ihr könnt nicht beide unter einen Hut stecken, es sind zwei verschiedene Fälle und die JAV-Azubine, kann nicht ihre unbefristete Stelle in Gefahr bringen, um einer anderen einen Vertrag zu sichern. Das muß dringend getrennt voneinander behandelt werden.

Auch würde ich nicht erst zwei Wochen vor Ablauf der Ausbildung den Antrag stellen, kann natürlich auch sein, dass dieses Vorhaben funktioniert, aber sollte der AG sie rausklagen wollen, so macht es keinen Unterschied, ob sie es füher oder erst später erfährt...

Also ich würde empfehlen beide getrennt voneinander zu behandeln. Die JAV-Azubine, da würde ich den Antrag ( also für den 4Monatsvertrag) verstreichen lassen, bei der anderen natürlich zustimmen, wenn kein besseres Angebot erreichbar ist...

Auch wenn ihr für Beide diesem 4 Monatsvertrag zustimmt, glaube ich nicht, das der 78a verfällt, sondern erst, wenn sie das dann als gegeben ansieht, keinen Antrag ( 78a)mehr stellt vor Ende der Ausbildung und diesen 4-Monatsvertrag ´antritt´

Hoffe konnte ein bißchen helfen... Gibt bestimmt noch einige, die dir da auch stichhaltige Gesetzestexte oder Urteile nennen könnenlächel

LG

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