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BR-Wahlen (einspruch)

J
Justus
Nov 2016 bearbeitet

hallo bei uns waren nun wahlen wie ich erfahren habe muß die liste der zu wählender br mitglieder alphabetisch geordnet auf dem wahlzettel stehen dann war die liste so eng geschrieben das man sein kreuz schnell mal in ein anderes kästchen setzen konnte obwohl man das nicht wollte frage: kann man dagegen angehen und wenn ja wie ?

2.131013

Community-Antworten (13)

A
Angie

28.04.2010 um 15:01 Uhr

Hallo Justus,

nur im vereinfachten Wahlverfahren (§14a BetrVG) also in Betrieben von 5-50 AN oder von 51 bis 100 AN nach Vereinbarung WV und AG kann im Vereinfachten Wahlverfahren gefwählt werden. Dort sind dann die Namen in alphabetischer Reihenfole auf dem Stimmzettel anzuordnen.

Da Du für die Wahl alle Zeit der Welt hast und nicht im Akkord wählen musst solltest Du auch das mit den engen Zeilen hinbekommen.

Alles zur Wahlanfechtung kannst Du im § 19 BetrVG nachlesen.

MfG Angie

J
Justus

28.04.2010 um 15:06 Uhr

hallo wir sind um die 450 mitarbeiter ich hatte gelesen das es alphabetisch oder per los enschieden wird wie die reihenfolge bestimmt wird da wir aber eine personenwahl haben denke ich wird das alphabetische zählen

T
Tanzbär

28.04.2010 um 15:25 Uhr

Bei 450 Mitarbeitern und Personenwahl wird aber nichts alphabetisch geordnet. Da stehen sie auf der Wahlliste, wie auf dem Wahlvorschlag.

J
Justus

28.04.2010 um 15:35 Uhr

wir wählen für 3 werke einen betriebsrat wie setz sich denn der wahlvoeschlag zusammen und im betriebsverfassungsgesetz §34 abs.1 steht doch alphabetisch oder §10 abs.1 daß das los entscheiden wie soll man da denn noch durchsteigen ;)

A
Angie

28.04.2010 um 15:47 Uhr

Justus, Justus, Du surfst ja ganz schön durch die Gesetzte. Bist aber auf der falschen Welle.

Für Dich ist § 20 WO zuständig. §10 WO regelt die Auslosung der Listennummern bei mehreren Listen §n 34 WO habe ich dir oben bereits erklärt ==> trifft für Dich nicht zu.

MfG Angie

P
poldiebaby

28.04.2010 um 15:50 Uhr

Was hast du denn für ein Betriebsverfassungsgesetz ? In meinen Betriebsverfassungsgesetz steht bei den §§ nichts zur Wahl, es gilt die Wahlordnung !

J
Justus

28.04.2010 um 15:53 Uhr

es wurden ja aus drei voeschlagslisten eine gemacht

P
poldiebaby

28.04.2010 um 15:56 Uhr

Ja aber geht das denn so ? Dann hättet Ihr meines erachtens nach eine Listenwahl machen müssen !

J
Justus

29.04.2010 um 14:26 Uhr

hallo und wie bekomme ich jetzt raus was richtig gewesen wäre?

R
rkoch

29.04.2010 um 15:07 Uhr

Ganz einfach:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrvgdv1wo/gesamt.pdf

Lies Dir §6 davon durch, insbesondere Abs. (6). Und weiter §11. Ach lies einfach alles :-)

Eins ist klar: Eure Wahl ist nicht ordnungsgemäß abgelaufen, der BR wird auf jeden Fall bei Wahlanfechtung aufgelöst, das kann aber ein, zwei jahre dauern. Und ihr habt es vermutlich geschaft sogar eine Wahl durchzuziehen die Nichtig ist. Damit kann der BR jederzeit für nichtexistent erklärt werden, das wäre insbesondere daher auch tragisch, da alles was dieser BR bis zur Nichtigkeitserklärung gemacht hat nichtexistent wird.

J
Justus

29.04.2010 um 15:14 Uhr

danke das hat mir schon etwas weiter geholfen und wie kann ich jetzt gegen die wahl angehen

J
Justus

29.04.2010 um 15:27 Uhr

naja wir hatten gerade erst die wahl dann würde ja erst der alte br weiter machen oder nicht

N
nicoline

29.04.2010 um 20:08 Uhr

justus, bis gerichtlich festgestellt ist, ob die Wahl nichtig ist oder nur ungültig, bleibt der neue BR im Amt. Aber wie rkoch schon sagte, dass könnte dauern!

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