Mitbestimmung im QM Wesen
In wieweit hat der BR ein Mitbestimmungsrecht bei Änderungen des QMH? Bisher war der QMB auch BR Vorsitzender. Das hat sich nun geändert. Es werden jedoch weiterhin fleißig Änderungen vorgenommen ohne den BR einzubeziehen. Ist das korrekt?
Community-Antworten (2)
28.04.2010 um 18:25 Uhr
kommt drauf an... Betreffen die Änderungen ein Mitbestimmungsrecht (z.B "Fragen zur Ordnung des Betriebes")?
"Dankbar" können auch Prozessbeschreibungen aus dem Personalbereicht sein... Spannend, wenn dann im "Einstellungsprozess" die Unterschrift unter dem Arbeitsvertrag vor der BR-Anhörung kommt :-)
28.04.2010 um 18:36 Uhr
astrid, wenn die Änderungen so grundlegend sind, dass Arbeitsmethoden umfangreich eingeführt, bzw. geändert werden oder die Betriebsstruktur betroffen ist, dann würde ich den § 111 BetrVG zu Rate ziehen. Bei der Einführung des QM gilt er auf jeden Fall.
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