Hallo an alle.

Irgendwie verstehe ich da was nicht, vielleicht `ne Art vorsorglich ... - oder so?

Also:
Wenn das Wesen einer außerordentlichen Kündigung gerade in der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist einer ordentlichen Kündigung besteht, kann dann gleichzeitig in derselben Kündigung eine ordentliche eingebaut sein?

So etwa nach dem Motto: greift die eine nicht, dann nehmen wir halt die andere.

Für mich ergibt das einen Widerspruch, der die Außerordentlichkeit bereits im Vorfeld ausräumt oder sind das zwei Kündigungen, gewissermaßen um Papier zu sparen?

Irgendwie lächerlich, aber das Problem interessiert mich doch schon a-u-ß-e-r-o-r-d-e-n-t-l-i-c-h !!

Gruß pro reo