Eine ordentliche, außerordentliche Kündigung - gibt es so etwas?
Hallo an alle.
Irgendwie verstehe ich da was nicht, vielleicht `ne Art vorsorglich ... - oder so?
Also: Wenn das Wesen einer außerordentlichen Kündigung gerade in der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Frist einer ordentlichen Kündigung besteht, kann dann gleichzeitig in derselben Kündigung eine ordentliche eingebaut sein?
So etwa nach dem Motto: greift die eine nicht, dann nehmen wir halt die andere.
Für mich ergibt das einen Widerspruch, der die Außerordentlichkeit bereits im Vorfeld ausräumt oder sind das zwei Kündigungen, gewissermaßen um Papier zu sparen?
Irgendwie lächerlich, aber das Problem interessiert mich doch schon a-u-ß-e-r-o-r-d-e-n-t-l-i-c-h !!
Gruß pro reo
Community-Antworten (2)
08.03.2006 um 02:36 Uhr
Hallo pro reo,
ja, Du hast schon recht, es sind zwei Kündigungen in einer. Sollte die außerordentliche vor dem Arbeitsgericht nicht greifen, so ist damit schon die ordentliche gestellt. In der außerordentlichen Kündigung steht dann meistens, das auch ersatzweise ordentlich gekündigt wird. Falls der AG mit der Ersten nicht durchkommt, so zieht die zweite.
Gruß Nachthase
08.03.2006 um 15:57 Uhr
Alles klar, vielen Dank Nachthase.
Es stimmt, der AG hat "hilfsweise" die ordentliche mit eingeklammert.
Was ergeben sich daraus für Konsequenzen?
Bei der außerordentlichen lege ich die Arbeit sofort nieder und bei der ordentlichen müßte ich sie fristgemäß fortsetzen.
Greife ich die außerordentliche erfolgreich an, entsteht doch eine Lücke an Arbeitstagen bis zur Urteilsverkündung. Was ist damit?
Setzt die ordentliche danach an, mit erneuter voller Kündigungsfrist oder läuft sie parallel, so dass beide Kündigungen gleichzeitig angegriffen werden müssen?
Die BR Wahlen sind gerade aktuell, bisher noch ohne Wahlausschreiben und ich war als Kandidat vorgesehen. Behalte ich das aktive und passive Wahlrecht und wie bewirke ich das, wenn ich nicht mehr im Betrieb bin?
mfG pro reo
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