Gleichstellungsantrag. Muß AG vorher informiert werden?
Ich hab mal eine Frage:
Eine Mitarbeiterin hat einen Gleichstellungsantrag gestellt. Sie hatte vorher 20 Prozent Behinderung und hat jetzt 30 Prozent. Hat jetzt aber,wie gesagt, eine Gleichstellung von 50 Prozent beantragt. Sie möchte jetzt wissen, ob sie das jetzt schon dem Arbeitgeber mitteilen muß, oder erst dann, wenn über den Antrag entschieden wurde.
Danke für Antwort.
Gruß Diana
Community-Antworten (3)
26.01.2006 um 14:49 Uhr
Der Arbeitgeber sowie der Betriebsrat werden zum Gleichstellungsantrag einen Fragebogen bekommen, der ausgefüllt werden muss. Somit wird der AG schon vom Amt informiert. Sollte der Antrag angenommen werden, gilt er ab Antragseingang.
11.02.2006 um 14:15 Uhr
ggggggggggggggg
11.02.2006 um 16:09 Uhr
Hallo Diana, ergänzend zu Franz-Josef:
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