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Bewerber für die JAV-Wahl

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fordpuma
Nov 2016 bearbeitet

Derzeit läuft unsere Wahl der JAV... Bei 17 Wahlberechtigten ist gem. § 62 Abs. 1 BetrVG eine Person für die JAV ausreichend. Bisher hat sich auch nur eine Person sich zur Wahl aufgestellt, mit genügend Stützunterschriften. Ist denn dann noch die schriftliche Stimmabgabe notwendig? Und wie sieht es dann mit einem Stellvertreter aus?

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Community-Antworten (1)

M
monalisa

28.04.2010 um 12:19 Uhr

@fordpuma, wenn sich nur einer zur Verfügung stellt, ist das immer noch besser als gar keiner, aber wenn er eben mal verhindert (Urlaub, Krank) ist, dann ist niemand da, der vertreten kann. Also wenn es terminmässig noch geht, versucht einen weiteren Kandidaten auf die Liste zu bringen. Und einfach so zu sagen - der ist es, weil sich kein anderer zur Wahl stellt - ist nicht! Denn sonst habt ihr gar keine JAV! Also? Wickelt eure JAV - Wahl sauber ab!

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