Derzeit läuft unsere Wahl der JAV... Bei 17 Wahlberechtigten ist gem. § 62 Abs. 1 BetrVG eine Person für die JAV ausreichend. Bisher hat sich auch nur eine Person sich zur Wahl aufgestellt, mit genügend Stützunterschriften. Ist denn dann noch die schriftliche Stimmabgabe notwendig? Und wie sieht es dann mit einem Stellvertreter aus?