Die Geschäftsleitung behauptet, dass der Betriebsrat bei dem Einsatz eines Mitarbeiters auf unbestimmte Zeit in eine andere Abteilung/Büro kein Mitbestimmungsrecht hat, da dieser Einsatz täglich nur 2 Stunden betrage und dem Mitarbeiter weder quantitativ noch qualitativ andere Funktionen übertragen würden...
Können wir auf Anhörung bestehen und die Zustimmung hierzu verweigern?

(Der Mitarbeiter arbeitet in der Abtlg. Vertrieb und soll 2 Std. tägl. im Einkauf arbeiten)