Versetzung für 2 Stunden täglich-Mitbestimmung BR?
Die Geschäftsleitung behauptet, dass der Betriebsrat bei dem Einsatz eines Mitarbeiters auf unbestimmte Zeit in eine andere Abteilung/Büro kein Mitbestimmungsrecht hat, da dieser Einsatz täglich nur 2 Stunden betrage und dem Mitarbeiter weder quantitativ noch qualitativ andere Funktionen übertragen würden... Können wir auf Anhörung bestehen und die Zustimmung hierzu verweigern?
(Der Mitarbeiter arbeitet in der Abtlg. Vertrieb und soll 2 Std. tägl. im Einkauf arbeiten)
Community-Antworten (2)
27.04.2010 um 23:45 Uhr
...sehe hier schon ein MBR. § 95 Abs. 3 BetrVG
28.04.2010 um 00:32 Uhr
Dem AG einfach klar machen, lehnt er hier die MB ab, gibt es eine Sondersitzung (sind immer h´gut, da Arbeitsausfall und Kosten) und Beschluss einen Anwalt zu beauftragen die Rechte des BR umzusetzen. Hier Beschlussverfahren gem. § 101 BetrVG, dürfte ihn zumnachdenken/ umdenken bewegen.
BR sollten grundsätzlich sich nicht auf lange Diskussionen mit dem AG einlassen, das Gesetz bietet doch bei unterschiedlichen Meinungen die einfach nicht zusammen zubringen sind Wege vor.
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