Erstellt am 27.04.2010 um 21:45 Uhr von ridgeback
...sehe hier schon ein MBR. § 95 Abs. 3 BetrVG
Erstellt am 27.04.2010 um 22:32 Uhr von erwin
Dem AG einfach klar machen, lehnt er hier die MB ab, gibt es eine Sondersitzung (sind immer h´gut, da Arbeitsausfall und Kosten) und Beschluss einen Anwalt zu beauftragen die Rechte des BR umzusetzen. Hier Beschlussverfahren gem. § 101 BetrVG, dürfte ihn zumnachdenken/ umdenken bewegen.
BR sollten grundsätzlich sich nicht auf lange Diskussionen mit dem AG einlassen, das Gesetz bietet doch bei unterschiedlichen Meinungen die einfach nicht zusammen zubringen sind Wege vor.