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Ungleichbehandlung bei Übersendung Briefwahlunterlagen

N
nibbler91
Apr 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitglieder,

dem Wahlvorstand erreichte heute eine Beschwerde, indem es um die Unterlagen der Briefwahl geht. Die Briefwahlunterlagen wurden am Freitag per Post an alle Außendienstlern geschickt.

Inhalt der Briefwahl ist unter anderem die Wahlvorschlagslisten beizufügen. Wir haben drei Listen, welche beidseitig bedruckt wurden, um Papier zu sparen und der Umwelt etwas gutes zu tun. Das heißt also, wenn man die Listen nebeneinander legen möchte, kann man nur Liste 1 und Liste 3 sehen. Liste 2 ist somit auf der Rückseite von Liste 1.

Einwand ist nun Ungleichbehandlung.

Aus meiner Sicht ein berechtigter Einwand. Was wäre nun eine angemessene Maßnahme, damit die Wahl später nicht angefochten werden könnte? Wir dachten jetzt daran, alle Listen nochmals auf separaten Blättern ausdrucken und mit einem Schreiben an alle Außendienstler zu verschicken. Sollten wir im Anschreiben erwähnen, dass die bisherig eingegangenen Freiumschläge/Stimmzettel gültig sind, sofern der Wähler keinen Einspruch erhebt?

Wären wir damit auf der sicheren Seite? Oder müssten wir anders damit umgehen?

Über schnelle und hilfreiche Kommentare bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße

61306

Community-Antworten (6)

C
celestro

19.03.2018 um 18:41 Uhr

Ungleichbehandlung weil man nicht alle Listen nebeneinander legen kann ? Ich würde dem WV empfehlen gar nichts zu tun, da ich hier kein Problem erkennen kann.

P.S. Wie sieht denn der Stimmzettel aus ?

N
nibbler91

19.03.2018 um 18:54 Uhr

Stimmzettel ist eine A4 Seite, auf der alle drei Listen nach ihrer Listennummer angeordnet sind und jeweils die ersten beiden Bewerber stehen inkl. Kennwort. Beschwerde betrifft aber die vollständigen Wahlvorschlagslisten

C
celestro

19.03.2018 um 19:09 Uhr

der Stimmzettel ist super.

Das mit den Vorschlagslisten habe ich verstanden. Sehe aber nicht, warum ein Wähler die nebeneinander legen will. Und selbst wenn, soll er sich die kopieren und ausdrucken. Ich sehe hier jedenfalls kein Problem und würde die Beschwerde "nett aber bestimmt" zurückweisen.

N
nibbler91

19.03.2018 um 19:22 Uhr

Auf der einen Seite sehe ich da auch kein Problem, auf der anderen Seite ist die Anschuldigung der Ungleichbehandlung schon ein starkes Stück und verstehe auch den Einwand. Und ich bin mir nicht sicher, wenn derjenige klagen würde nicht Recht bekäme.

Wenn nicht jetzt, dann vllt nach der Wahl, wenn das Ergebnis nicht zufrieden stellend ist und man dann sagen könnte "bei der Briefwahl konnte man die Wahlvorschlagsliste der Liste 2 übersehen und deshalb hat diese Liste weniger Stimmen bekommen"

Ich find's auch Banane, aber die Leute kommen ja auf die tollsten Ideen und bekommen oft ja noch Recht.

B
BRHamburg

19.03.2018 um 19:43 Uhr

Wenn es eine Liste 1 und eine Liste 3 gibt, sollte klar sein dass es auch eine Liste 2 geben muss. Ich denke dass sollte jeder hinbekommen. Problematisch wäre es bei den Stimmzettel.

P
Pjöööng

19.03.2018 um 20:16 Uhr

Ich sehe da auch wirklich kein Problem, insbesondere bei der Briefwahl bei der ja jeder Wähler genügend Zeit hat den Stimmzettel auszufüllen. Wenn er dann plötzlich tatsächlich meint "Oh! Da istja eine Liste 2. Da habe ich ja noch gar nicht die Kandidaten gesehen!", dann kann er sich halt nochmals mit den Vorschlagslisten für ein halbes Stündchen aufs Klo verziehen.

Selbst wenn man dort ein Problem sehen würde, dann würdet Ihr das Problem allenfalls verschlimmbessern

Auch ein WV muss nicht über jedes Stöckchen springen.

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